Kreis Viersen Warmer Geldregen für den Kreis Viersen

Kreis Viersen · Nahezu eine Million Euro erhält der Kreis Viersen als Kostenerstattung für Sozialhilfeleistungen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Hans Smolenaers, berichtet, der Geldbetrag sei das Ergebnis einer erfolgreichen Klage des Landes Nordrhein-Westfalen gegen den Bund vor dem Bundessozialgericht in Kassel.

Die Landesregierung hatte gemeinsam mit Brandenburg und Niedersachsen eine Klage eingereicht und seit August 2014 vor dem Bundessozialgericht für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung gestritten. "Der Bund hat Geld einbehalten, das den Kommunen gesetzlich zusteht. Aus unserer Sicht war das ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Finanzen der Kommunen", sagt der SPD-Fraktionschef im Kreistag Viersen, Hans Smolenaers.

"Die Klage des Landes mit einem Volumen von 70 Millionen Euro war erfolgreich. Sie zeigt jetzt, dass sich dieser Weg für die Kommunen gelohnt hat - auch für den Kreis Viersen. Es ist gut, dass das Bundessozialgericht das Vorgehen des Bundes endlich korrigiert und im Sinne der Bürger geurteilt hat. Das Land erhält inklusive der Zinsen rund 72 Millionen Euro zurück. Dem Kreis Viersen kommen davon 967.632 Euro zugute", erklärt Smolenaers.

Der Bund hatte 2012 Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend einbehalten, weil die Kommunen weniger Geld abgerufen haben als erwartet. Dieses Vorgehen haben die Richter korrigiert. So muss der Bund insgesamt 284 Millionen Euro zurückzahlen. Das Geld wurde in den Monaten April, Mai und Juni 2014 nicht bereitgestellt. Die Summe - plus die angefallenen Zinsen - fließt zurück nach Nordrhein-Westfalen. NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) will die zusätzlich anfallenden etwa 72 Millionen Euro für NRW komplett an die Kommunen weiterleiten.

(lp)
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