Viersen Wieder Reh auf den Höhen angegriffen

Viersen · Ein Jäger hat in Viersen ein verletztes Tier erlösen müssen. Eine Kletterwald-Besucherin hatte es gefunden

 Die Wunden des Rehs waren voller Maden.

Die Wunden des Rehs waren voller Maden.

Foto: Van Lieberger

Erneut ist in Viersen ein junges Reh zu Tode gekommen. Das weibliche Tier, knapp ein Jahr alt, wurde am Wochenende lebend von einer Besucherin des Süchtelner Kletterwalds gefunden. Es war so schwach, dass es sich nicht mehr bewegen konnte. Jäger gehen davon aus, dass das Reh von Hunden angegriffen wurde. "Die Keulen waren zerbissen, aus den Wunden quollen die Maden", berichtet Jäger Horst Delbos. Er war von der Feuerwehr gerufen worden, um das Tier zu erlösen. "Das Reh lag bestimmt schon zwei Tage dort", sagt Delbos. "So viele Maden entwickeln sich nicht in ein paar Stunden."

Immer wieder beschweren sich nicht nur Jäger, sondern auch Spaziergänger über freilaufende Hunde am Hohen Busch und auf den Süchtelner Höhen. Der Hund darf dort ohne Leine laufen, wenn er unter dem Einfluss des Halters steht, auf dem Weg bleibt, niemanden belästigt, Wildtiere nicht stört. Doch seit Monaten klagen Jäger über Hunde, die die Wege verlassen und im Wald Wildtiere hetzen. Sie fordern einen Leinenzwang für den Hohen Busch und die Süchtelner Höhen.

Bundes- und Landesgesetze beschreiben, was Hunde im Wald dürfen und was nicht. Wer derzeit den Hund abseits des Weges und ohne Leine am Hohen Busch oder auf den Süchtelner Höhen laufen lässt, handele ordnungswidrig, erklärt Falk Stefan vom Regionalforstamt Niederrhein. Doch werden solche Ordnungswidrigkeiten offenbar kaum kontrolliert, "wir können nicht immer vor Ort sein". Und man müsse dann ja auch den Halter gerade dann erwischen, wenn sein Hund einem Wildtier nachsetze.

Allerdings könnte der Kreis Viersen eine Anleinpflicht über seine Landschaftspläne festsetzen. In diesen ist die Anleinpflicht bislang nur für die Naturschutzgebiete festgeschrieben. In Landschaftsschutzgebieten sei auch die "besondere Bedeutung für die Erholung mit abzuwägen, wenn es darum geht, die für das Schutzgebiet notwendigen Gebote und Verbote festzulegen", erklärt Kreissprecher Benedikt Giesbers. Unter Tierschutzgesichtspunkten "bedauerliche Einzelfälle" dürften "insoweit auch nicht zu einer sachfremden Überregulierung in Landschaftsschutzgebieten führen." Der Kreis setze auf Aufklärung von Hundehaltern. So hat er etwa eine Broschüre mit Informationen für Hundehalter zu den Ge- und Verboten im Kreis neu aufgelegt.

Aktuell werden die Landschaftspläne neu aufgestellt. Es sei zu erwarten, dass eine Anleinpflicht in Schutzgebieten im Rahmen der Neuaufstellung in den zuständigen Gremien diskutiert und zu gegebener Zeit entschieden werde, so Giesbers. Bis zur Fertigstellung der Pläne würden jedoch Jahre vergehen.

(RP)
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