Viersen Wieso keine Flüchtlinge ins Hochhaus ziehen

Viersen · Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnt eine Unterbringung von Asylbewerbern im ehemaligen Kaiser's-Hochhaus ab. Sie hat baurechtliche Bedenken. Die Stadt Viersen sieht das anders

 Die leerste Asylbewerberunterkunft im Kreis Viersen: Seit 1. Juli sind bislang exakt null Flüchtlinge ins Kaiser's-Hochhaus eingezogen.

Die leerste Asylbewerberunterkunft im Kreis Viersen: Seit 1. Juli sind bislang exakt null Flüchtlinge ins Kaiser's-Hochhaus eingezogen.

Foto: Busch

Für viel Geld wurde das ehemalige Kaiser's-Hochhaus am Lichtenberg zu einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Asylbewerber umgebaut. Seit Juli sollten dort eigentlich Flüchtlinge untergebracht werden - mit einem positiven Nebeneffekt für die Stadt Viersen: Da die ZUE vom Land NRW betrieben wird, erhält die Stadt Viersen Mieteinnahmen und bekommt obendrein 400 Plätze aufs eigene Aufnahme-Soll angerechnet.

Eingezogen ist ins ehemalige Kaiser's-Hochhaus bislang allerdings noch kein einziger Asylbewerber. Der Grund dafür steht in einer Vorlage für die nächste Sitzung des Sozialausschusses am 29. November: "Die Bezirksregierung Düsseldorf (hat) jedoch mitgeteilt, dass dort gegenwärtig noch nicht ausgeräumte Bedenken gegen eine Nutzung des Gebäudes Lichtenberg 44 als ZUE zum vereinbarten Mietzweck bestehen und eine Unterbringung von Menschen dementsprechend nicht vertretbar ist", schreibt der Erste Beigeordnete Paul Schrömbges. Der Vertrag mit der Bezirksregierung Düsseldorf sei aus Sicht der Stadt Viersen zu 100 Prozent erfüllt, betont Schrömbges. Eine rechtmäßige Baugenehmigung liege vor, das in Rede stehende Objekt sei betriebsbereit.

Genau das bestreitet die Bezirksregierung Düsseldorf. Klarheit erhofft sich die Bezirksregierung nun von einer Überprüfung der Immobilie durch den Kreis Viersen als Obere Bauaufsichtsbehörde. Deren Ergebnis soll im Sozialausschuss mitgeteilt werden.

Problem: Die Bezirksregierung hat die Zahl der anzurechnenden Plätze von 400 auf null gesetzt, da aus ihrer Sicht die Unterbringungseinrichtung nicht betriebsbereit ist. Bedeutet: Kurz- bis mittelfristig muss die Stadt Viersen mit der Zuweisung von gut 270 Asylbewerbern rechnen. "Der Bezirksregierung Arnsberg wurde schriftlich mitgeteilt, dass diese Vorgehensweise nicht akzeptiert wird", erklärte Schrömbges. Ein weiteres Problem für die Stadt Viersen: Das Land NRW wird ab 1. Dezember die Zuweisung von Asylbewerbern mit Bleiberecht künftig "gemeindescharf" vornehmen, um die regional unterschiedlich ausgelasteten Integrationsressourcen wie Zugang zum Wohnungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erhalten. Sie müssen dann drei Jahre lang ihren Wohnsitz in der zugeteilten Kommune haben. Schrömbges ist sich sicher: "Die Ballungsräume werden entlastet und die ländlichen Räume stärker belastet." Er rechne deshalb mit einem sprunghaften Anstieg der Nachfrage nach Wohnraum, erklärte der Beigeordnete bei der jüngsten Sitzung des Runden Tisches Asyl. Es ist Pflichtaufgabe der Kommunen, die ihnen Zugewiesenen mit Wohnraum zu versorgen. Nur: "Die Wohnungen, die wir brauchen, die gibt es gar nicht", sagt Schrömbges. Dabei sei die Stadt Viersen gut unterwegs: 165 Wohnungen würden in den kommenden zwei Jahren neu geschaffen, rechnete er vor. Dennoch: "Diese Zahl reicht nicht aus. Es wird wieder auf Asylbewerberheime hinauslaufen. Es geht nicht anders." Er rechne fürs kommende Jahr mit wieder steigenden Flüchtlingszahlen. "Wenn die anerkannten Asylbewerber ihre Familien nachholen, werden wir deutlich mehr Wohneinheiten benötigen."

(mrö)
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