Schwalmtal Windräder für Dilkrath und Ungerath

Schwalmtal · Die Gemeinde Schwalmtal will eine Verspargelung ihres Ortes verhindern. Lediglich an zwei Flächen sollen die knapp 200 Meter hohen Windkraftanlagen errichtet werden dürfen

Westlich von Dilkrath und südlich von Ungerath möchte die Gemeinde Schwalmtal zwei Flächen als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausweisen. Dafür muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Entwurf liegt ab Donnerstag, 21. Dezember, aus. Bürger können bis zum 2. Februar den Planentwurf einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Der Rat hatte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Auslegung beschlossen.

Mit der Änderung will die Gemeinde unter anderem neuen technischen Anforderungen Rechnung tragen. So sollen potenzielle Standorte festgelegt werden, die auch für Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik geeignet sind. Diese sind fast 200 Meter hoch und verfügen über eine Leistung von mindestens drei Megawatt.

Der derzeit geltende Flächennutzungsplan sieht vor, dass Windkraftanlagen nur in einem Bereich an der Stadtgrenze zu Viersen gebaut werden dürfen. Dort stehen allerdings schon Windräder, die bis zu 100 Meter hoch sind - die Fläche stehe damit für einen Ausbau der Windkraftnutzung im Gemeindegebiet nicht zur Verfügung, heißt es in der Begründung zum Planentwurf. Für die neu festzulegenden Vorranggebiete kommen solche Anlagen, die bis zu 100 Meter hoch sind, nicht in Betracht: Solche "niedrigen" Anlagen könnten heute "wegen der geringen Energieausbeute von nur je 600 bis 800 Kilowatt nicht wirtschaftlich neu errichtet werden", heißt es in der Begründung.

Seit vier Jahren ist man in Schwalmtal damit beschäftigt zu prüfen, welche Flächen im Gemeindegebiet als Vorranggebiete für Windenergieanlagen in Frage kommen. Damit wollen Kommunen steuern, wo Windräder gebaut werden dürfen und wo nicht: Indem sie in der Planung bestimmte Flächen für Windkraftanlagen ausweisen, können Windräder auch nur dort gebaut werden - und nicht an anderen Stellen im Gemeindegebiet. Jetzt wurde eine Analyse zu möglichen Vorranggebieten noch einmal überarbeitet, im Ergebnis wurden die beiden Flächen ermittelt.

Neben der Beschränkung von Windkraftanlagen auf bestimmte Bereiche erhofft sich die Gemeinde auch einen wirtschaftlichen Nutzen: Als Kämmerin Marietta Kaikos in der letzten Ratssitzung vor Jahresschluss den Entwurf für den Haushalt 2018 einbrachte, wies sie den Rat auch darauf hin, dass die Gemeinde derzeit eine nachhaltig zu schließende Konsolidierungslücke von rund 1,1 Millionen Euro vor sich herschiebe. Um die Lücke zu schließen, wolle die Gemeinde "neue und vor allem nennenswerte Erträge im Bereich der Windkraft realisieren", so Kaikos. Wie diese Erträge zustande kommen sollen, wird noch diskutiert. Planungsamtsleiter Bernd Gather erklärte gestern: "Wir würden uns gern in einer noch festzulegenden Form beteiligen, aber da gibt es verschiedene Modelle." Die Überlegungen dazu steckten "noch in den Kinderschuhen".

Die Fläche westlich von Dilkrath ist 14,6 Hektar groß und liegt zwischen Happelter und Kasender Straße. Die Fläche südlich von Ungerath befindet sich auf beiden Seiten der K9, zwischen Leloh und Lüttelforst, sie umfasst 93,8 Hektar. Dort gibt es einen Schießplatz, der früher von der britischen Rheinarmee genutzt wurde, sowie zwei Feuerwehrgerätehäuser. Werden diese Bereiche als Vorranggebiete für Windenergie vorgesehen, hat die Gemeinde auch eine Möglichkeit der Nachnutzung für diese Konversionsflächen gefunden.

Die Flächen gehören nach der Rückgabe durch die Briten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), Kommunen haben auf solche Flächen ein Erstzugriffsrecht, erläuterte Gather. Er schätzt, dass auf der Fläche westlich von Dilkrath zwei Windräder, auf der Fläche südlich von Ungerath drei bis vier Windräder aufgestellt werden könnten.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans ist noch nicht gesagt, dass in den genannten Bereichen Windräder gebaut werden. "Wir schauen jetzt, dass wir dort Planungsrecht schaffen", betont Gather. Soll dort dann eine Windkraftanlage errichtet werden, folgt ein Einzelgenehmigungsverfahren, bei dem auch die Umweltauswirkungen geprüft werden, die durch den Bau und den Betrieb der Anlage zu erwarten sind.

(RP)
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