Kreis Viersen Zollkontrollen in der Gastronomie nehmen deutlich ab

Kreis Viersen · Im vergangenen Jahr kontrollierte der Krefelder Zoll in 123 Betrieben, ob Angestellte den Mindestlohn verdienen. 2015 waren es noch 202

Das Hauptzollamt Krefeld hat im vergangenen Jahr 79 Gastronomiebetriebe weniger kontrolliert als noch 2015. Waren es vor zwei Jahren noch 202, überprüfte der Zoll 2016 nur noch 123 Betriebe.

Die Zahlen gehen aus einer Kleinen Anfrage von Beate Müller-Gemmeke (Grüne) an das für den Zoll zuständige Bundesfinanzministerium hervor. Die Grünen hatten unter anderem wissen wollen, wie viele sogenannte Arbeitgeber-Prüfungen im vergangenen Jahr durch die einzelnen Hauptzollämter erfolgt waren. Mit solchen Prüfungen will das Bundesfinanzministerium gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgehen. Bei den Kontrollen wird unter anderem geprüft, ob Arbeitgeber ihren Angestellten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In NRW gilt laut Tarifbestimmungen ein Mindestlohn von neun Euro für Beschäftigte in der Gastronomie.

Nach Angaben des Ministeriums überprüfte der Krefelder Zoll im vergangenen Jahr 619 Arbeitgeber im Baugewerbe, der Fleischwirtschaft, dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und der Gebäudereinigung. Bei den 123 Kontrollen in der Gastronomie wurden 18 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Kritik an den zurückgegangenen Kontrollen im Gastronomiegewerbe kommt von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Laut deren Angaben entsprechen die 123 kontrollierten Betriebe nur rund 6,5 Prozent aller Hotels und Gaststätten, für die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Krefeld zuständig sei. Allein im Kreis Viersen zähle die Branche 461 Betriebe. "Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus", sagte Manja Wiesner, Geschäftsführerin der NGG-Region Krefeld-Neuss. Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren zeige, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch sei.

Als Konsequenz fordert Wiesner die Verstärkung der Kontrollen. Diese sei aber nur möglich, wenn den Zollämtern auch genügend Personal zur Verfügung stehe. "Bei der Einführung des Mindestlohns hatte die Bundesregierung 1600 zusätzliche Kontrolleure für die FKS versprochen. Davon ist bislang weit und breit nichts zu sehen", sagte Wiesner.

Zudem seien aber auch die Arbeitgeber in der Pflicht, ihren Angestellten den Mindestlohn zu zahlen. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten kennen - ihnen dürfe aber nicht zugemutet werden, dauerhaft um bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. "Oft wird dann wenig später das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aus beendet", sagte Wiesner.

(tsp)
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