Wassenberg Disco-Prügelei: Freispruch für kranken Familienvater

Wassenberg · Wegen gefährlicher Körperverletzung sollte sich der Wassenberger (41) vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten.

Ein psychiatrischer Sachverständiger, der den Angeklagten auf dessen strafrechtliche Verantwortlichkeit untersucht hatte, erklärte, dass der an einer bipolaren Psychose leidende Familienvater in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei, als er die Straftaten beging. Außerdem konnte der Gutachter nicht ausschließen, dass der 41-Jährige im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Auch ein Wegberger Psychiater, zu dem sich der Angeklagte vor sechs Jahren in Behandlung begeben hatte, war überzeugt, dass der Wassenberger unter einer schweren affektiven Störung leidet. Er fühle sich verfolgt, hatte sich der Patient in der Praxis beschwert. Sein Arbeitgeber habe Spitzel auf ihn angesetzt. Inzwischen hat sich der therapiebereite Patient weiter bei dem Wegberger Psychiater in Behandlung begeben. Wiederholungsgefahr sei gegeben, wenn der vorbestrafte Wassenberger seine Grunderkrankung nicht behandeln ließe. "Die Therapie darf er nicht unterbrechen. Dann geht von ihm auch keine Gefahr mehr aus", so hatte der Sachverständige sein Gutachten beendet.

Dem hatte sich das Gericht angeschlossen. Am Ende hatte die Erste Strafkammer den schuldunfähigen Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und dessen Unterbringung in einer psychiatrischen Therapieanstalt für die Dauer von fünf Jahren zur Bewährung ausgesetzt. "Die Bewährung soll wie ein Damoklesschwert über Ihnen schweben", machte der Kammervorsitzende Helmut Hinz dem 41-jährigen gestern klar. Dieser solle sich auch weiterhin von dem Wegberger Psychiater behandeln lassen, seine Medikamente einnehmen und Kontrollen durchführen lassen.

(RP)
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