Wassenberg Drei neue Baudenkmäler auf der Wassenberger Liste

Wassenberg · Stadt muss Bodendenkmal "Villa rustica" aufnehmen. Gesichert werden das Hochkreuz und die Alte Friedhofskapelle.

"Ein Zeichen setzen" wollte der Stadtrat, indem er es im Mai ablehnte, das Bodendenkmal "Villa Rustica" am Pletschmühlenweg nahe dem Parkbad in die städtische Denkmalliste aufzunehmen, obwohl das Landesamt für Bodendenkmalpflege dies beantragt hatte. Bei Probegrabungen im Zusammenhang mit dem Schwimmbadbau 2006 waren Archäologen des Landschaftsverbandes bereits auf vorgeschichtliche Siedlungsspuren (Eisenzeit) gestoßen sowie auf Funde, die auf ein römisches Landgut (Villa Rustica) schließen lassen. Man habe Gebäudeteile sowie Gruben, Brunnen und Teiche eines solchen Anwesens aufgespürt, das man sich als kleines Dorf vorstellen muss, verdeutlichte die Beschreibung des Denkmalamtes. Jetzt muss die Stadt das Areal — wider Willen — in die Liste aufnehmen.

Dem Rat legte die Stadtverwaltung Schreiben des Denkmalamtes und der Kreises vor, die mitteilten, dass der ablehnende Ratsbeschluss rechtswidrig sei. Tenor: Geschichtsträchtige Siedlungsspuren wie diese seien als Denkmäler zu kartieren. Der Stadtrat hatte im Frühjahr Probleme bei einer eventuellen Bebauung der Ackerlandes vorausgesehen. Von den Grabungen ist heute nichts mehr zu sehen, die Funde wurden jedoch dokumentiert. Warum es eines Ratsbeschlusses bedürfe, wenn man doch keinen Entscheidungsspielraum habe, hatten sich etliche Ratsmitglieder gefragt. Der Widerspruch konnte auch jetzt nicht aufgelöst werden. Der Rat kam nicht umhin, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen und die Eintragung abzusegnen.

In die Denkmalliste aufgenommen wurden auch das Hochkreuz und die Alte Kapelle auf dem Waldfriedhof — nicht aber das vom Förderverein für die Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt Oberstadt vorgeschlagene Priestergrab aus den 1920er Jahren, in dem sieben bekannte Pastöre der Pfarren St. Georg und St. Mariä Himmelfahrt beerdigt sind. Die Verwaltung gab zu bedenken, dass es im Stadtgebiet eine Vielzahl ähnlicher, teils weitaus älterer Gräber gebe, die dann auch unter Denkmalschutz gestellt werden müssten. Nicht alle Ratsmitglieder überzeugte diese Begründung.

Die Eintragung des Hochkreuzes und der Kapelle (heute Kolumbarium) hatte auch das Landesamt befürwortet. Die um 1935 datierte Kreuzigungsgruppe mit Christus am Kreuz, Maria und Johannes als Standfiguren sei ein traditionsreicher Versammlungsort zu Allerheiligen und "zentraler historischer Bestandteil" des Waldfriedhofes. Das Kreuz gelte auch "als Demonstration und Zeugnis des christlichen Glaubens in nationalsozialistischer Zeit", hieß es im Fachbericht.

Die Alte Kapelle wird um das Jahr 1905 datiert. Das "kleine zweigeschossige Backsteingebäude auf rechtwinkligem Grundriss mit hohem, seitlich leicht abgeschlepptem Satteldach" sei als Kapelle aus der Ursprungszeit des Friedhofs bedeutend für Wassenberg, urteilen die Denkmalpfleger. Der Eintragung stimmten alle Ratsmitglieder zu.

(RP)
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