Wassenberg Großes Prüfverfahren für die Windräder

Wassenberg · Die Ausweisung der Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen im Birgelener Wald ist genehmigt. Es gibt ein Beteiligungsverfahren.

 "Nein zu Windrädern im Birgeler Wald" - dieses Statement hängt auch in der Umgebung des Campingplatzes. Bürger-Einwände kommen zum Zuge.

"Nein zu Windrädern im Birgeler Wald" - dieses Statement hängt auch in der Umgebung des Campingplatzes. Bürger-Einwände kommen zum Zuge.

Foto: HEC

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg mit dem Ziel, eine Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen (WEA) im Wald bei Birgelen zu schaffen, ist nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung und der Veröffentlichung im Amtsblatt seit kurz vor Weihnachten rechtskräftig. Das bedeutet, dass Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zum Bau von Windrädern in Wassenberg nur noch für dieses Areal zulässig sind.

Wie das für solche Verfahren zuständige Amt für Umwelt und Verkehr beim Kreis Heinsberg bestätigte, liegt ein Antrag für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen auf der Konzentrationsfläche vor. Ein vorliegender Antrag für drei Windräder südlich von Wassenberg-Ohe werde nun abgelehnt, weil sie außerhalb der im Flächennutzungsplan zugewiesenen Fläche liegen würden, teilte Dezernent Josef Nießen auf Nachfrage mit. Eine WEA-Konzentrationsfläche schließt nämlich den Bau von Windrädern im übrigen Außenbereich der Stadt Wassenberg aus. Wie geht es nun weiter? Worauf die Bürgerinitiative "Rettet den Birgeler Urwald" in einer Stellungnahme richtig hinweist, ist für jeden einzelnen Bauantrag für Windkraftanlagen ein eigenes Bürgerbeteiligungsverfahren samt Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Das Genehmigungsverfahren werde, so erläutert Dezernent Josef Nießen, nach den Anforderungen 9 und 4 zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes laufen. Bei dem vorliegenden Antrag handele es sich zwar um eine Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen. Insofern wäre hier ein vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung möglich. "Aufgrund des sensiblen Standortes hat die Genehmigungsbehörde jedoch entschieden, in diesem Verfahren auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen", sagt Nießen. Also seien hier auch die Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu beachten, und die Öffentlichkeit sei zu beteiligen. Die Bürgerinitiative (BI) "Rettet den Birgeler Urwald" ist zufrieden, dass in dem neuen Verfahren ihre Einwände zum Zuge kommen können.

"Dies gilt etwa für die Punkte Standsicherheit in einem alten Bergbau- und Erdbebengebiet, Folgen für die seismologischen Stationen (Kinderdorf Dalheim und Rathaus Wassenberg), Brandschutz bei ca. 200 Meter hohen Anlagen mitten in einem trockenen Wald, zu rodende und waldfrei zu haltende Fläche, Artenschutz und Biotopverbund etc.", heißt es in der BI-Presseerklärung. Und weiter: "Der Eingriff in das Landschaftsbild ist aufgrund der extrem hohen Anlagen nicht kompensierbar. Dazu trägt auch der stark exponierte Standort oberhalb des Rurtals bei. Dort errichtete Anlagen sind im ganzen Kreis Heinsberg, in Roerdalen, Meinweggebiet und Niederkrüchten sichtbar." Auch zum Thema Lärmemissionen und Belastung der Bevölkerung durch Lärm, Erschütterungen und Infraschall erhofft die BI eine kritische Bewertung im Verfahren. Sie weist darauf hin, dass die Lärmemissionen aufgrund eines Gerichtsurteils und eines Erlasses der Landesregierung nach einem neuen Verfahren berechnet werden müssten (Interimsverfahren). Dadurch könnten sich größere notwendige Abstände von WEA zu Wohngebäuden ergeben.

"Für die BI ist der Kampf gegen Windenergieanlagen im Birgeler Wald daher noch lange nicht verloren", heißt es in der Erklärung. "Sollte der Kreis Heinsberg dann doch WEA im Birgeler Wald genehmigen, können BI, Privatleute und Naturschutzverbände diese Entscheidung vor Gericht beklagen." Mehrere Personen und Institutionen hätten bereits angekündigt, im Falle einer Genehmigung von WEA im Birgeler Wald die Möglichkeit einer Klage zu prüfen.

"Die Zeit arbeitet derzeit für den Wald", schreibt die BI abschließend. Die Landesregierung wolle den Bau von Windrädern im Wald einschränken, zudem werde für Windstrom zunehmend weniger Vergütung gezahlt. Etwa ab 2019/20 werde die Photovoltaik in Deutschland die günstigste Energiequelle von allen sein.

(RP)
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