Wassenberg Hundehaufen sorgen für Ärger - mehr Kontrollen

Wassenberg · Viele Beschwerden in Wassenberg über freilaufende Hunde und verunreinigte Gehwege und Grünanlagen.

Verunreinigungen von Gehwegen, Plätzen und Parkanlagen durch Hundekot stellen ein großes Ärgernis dar. Zuletzt hat das Beschwerdeaufkommen über derartige Hinterlassenschaften von Vierbeinern in Wassenberg wieder stark zugenommen, teilt die Stadtverwaltung mit. Betroffen sind vor allem das Gelände am Bergfried, der Rosengarten aber auch die vielen Kinderspielplätze im Stadtgebiet.

Die Stadt weist darauf hin, dass Hundehalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner sofort zu entfernen. Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass sein Tier seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch abgelegter Hundekot sei sofort zu beseitigen und zu entsorgen. Behilflich können dabei die "Hundetüten" sein, die an mehreren Standorten im Stadtgebiet kostenlos entnommen werden können. Wer die Hinterlassenschaften nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld und im Wiederholungsfall mit einer Geldbuße geahndet wird.

Es gibt nach Aussage der Stadtverwaltung viele einsichtige Hundehalter, die sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dennoch erreichen das Ordnungsamt immer wieder Klagen darüber, dass Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen sowie Kinderspielplätze in hohem Maß durch Hundekot verunreinigt sind. Deshalb werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Wassenberg, neben den regelmäßigen Kontrollen im gesamten Stadtgebiet, diese Bereiche zukünftig verstärkt kontrollieren und Verstöße entsprechend ahnden, kündigt die Verwaltung an.

Nach Angaben der Stadt gibt es auch viele Beschwerden über das Laufenlassen von Hunden. Hunde sind in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit Publikumsverkehr, in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen, bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten anzuleinen.

Auf Wald- und Feldwegen sollte es für den Hundehalter selbstverständlich sein, den freilaufenden Hund anzuleinen, sobald sich Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer nähern. In der Vergangenheit sei es öfter vorgekommen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder oder andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Anleinpflicht beachtet wird. Mit der Einhaltung unterstützen Hundehalter die vielfältigen Bemühungen um mehr Sicherheit in der Stadt und erleichtern sich, ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.

Verstöße gegen das Landeshundegesetz oder gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wassenberg werden mit einem Verwarngeld oder einer Geldbuße geahndet. Auch dies wird in Zukunft verstärkt durch die Mitarbeiter des Wassenberger Ordnungsamtes kontrolliert. Verstöße werden geahndet, teilt die Verwaltung mit.

(RP)
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