Wassenberg Neu: Bürger dürfen im Rat Fragen stellen

Wassenberg · Trotz kurzer Diskussion und Einwänden von SPD-Seite hat der Wassenberger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung - letztlich einstimmig - grünes Licht für eine Änderungen der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse gegeben, die Einwohnern ein Fragerecht am Ende von öffentlichen Ratssitzungen einräumt.

Deshalb wurde festgelegt, das die Bürgerfragestunde 30 Minuten nicht überschreiten soll. Jeder Bürger ist berechtigt, bis zu zwei Fragen an den Bürgermeister zu richten, die spätestens 14 Arbeitstage vor dem Ratssitzungstermin schriftlich eingereicht werden müssen. Beantwortet werden nur "zulässige Fragen", die sich auf Themen beziehen, für die der Stadtrat zuständig ist, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden können, nicht beleidigend sind oder gesetzliche Vorschriften verletzen. Auch Wiederholungen von bereits beantworteten Fragen sind ausgeschlossen. Fragen dürfen sich zudem nicht auf ein laufendes Gerichtsverfahren beziehen. Die Fragen, die der Fragesteller mündlich vortragen darf, werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums beantwortet, der oder die Einwohner(in) hat die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen. Zusatzfragen, die nicht sofort beantwortet werden können und Fragen, die nach Ablauf von 30 Minuten noch nicht behandelt worden sind, werden bis zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt oder im Einvernehmen mit dem betreffenden Einwohner schriftlich beantwortet.

An der Regel "Eine Aussprache findet nicht statt", stieß sich Hermann Thissen (SPD). Er regte eine Änderung des Paragrafen an, um damit zu ermöglichen, dass sich auch ein Ratsmitglied zu Fragen äußern kann.

Die kurze Diskussion, ob das im Sinne der Gemeindeordnung sei, beendete eine Rechtsauskunft von Manfred Sieg, in der Verwaltung zuständig für Ratsangelegenheiten. Er betonte, eine erneute Aussprache des Rates, zu der die angeregten Stellungnahmen von Ratsmitgliedern führen könnten, sei in einer Bürgerfragestunde nicht vorgesehen.

(aha)
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