Wegberg Abwassergebühren: Kläger scheitern vor Verwaltungsgericht

Wegberg · Ohne Erfolg haben sich Kläger gegen die Höhe der Schmutzwassergebühren der Stadt Wegberg für das Jahr 2016 gewehrt. Mit dem Urteil hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen entschieden, dass der zugrundeliegende Gebührenbescheid der Stadt Wegberg rechtmäßig ist. Das geht aus einer Presseerklärung des Gerichts hervor.

Zur Begründung sagt das Gericht: Die dem Bescheid zu Grunde liegende Satzung lasse offenkundige Rechtsfehler nicht erkennen. Der Gebührensatz sei auch unter Berücksichtigung der Einwände der Kläger rechtlich nicht zu beanstanden. Die Stadt Wegberg sei nicht verpflichtet, wegen der im Stadtgebiet ansässigen Gerberei, der Firma Josef Heinen GmbH & Co. KG, einen Starkverschmutzerzuschlag - eine Zusatzgebühr für stark verschmutztes Abwasser - zu erheben. Eine solche Verpflichtung der Stadt bestünde nur dann, wenn der Anteil des stark verschmutzten Abwassers mindestens zehn Prozent der Gesamtabwassermenge betrage, was nicht der Fall sei. Die Kläger hätten sich auch nicht konkret genug damit auseinandergesetzt, dass es ohne den Starkverschmutzerzuschlag zu einer erheblichen Gebührenmehrbelastung der Bürger komme. Ohne Erfolg machten die Kläger geltend, dass die Stadt die Kosten für Untersuchungen und Messungen im Bereich der Gerberei in Höhe von rund 50.000 Euro in die Gebührenkalkulation eingestellt habe.

Gegen das Urteil können die Kläger Berufung einlegen, über deren Zulassung das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet.

(RP)
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