Wegberg Angeklagter erscheint nach Pause nicht mehr vor Gericht

Wegberg · Der zweite Verhandlungstag gegen Barwa S. endet vorzeitig: Nur ein Zeuge konnte im Gladbacher Landgericht verhört werden.

Der zweite Verhandlungstag am Landgericht Mönchengladbach gegen Asylbewerber Barwa S. wegen eines Messerangriffs wurde gestern vorzeitig beendet. Bereits zu Beginn der Verhandlung erklärte S., er fühle sich nicht gut, sein Kopf sei blockiert und er habe Herzrasen. Daher sei er erneut nicht in der Lage, etwas zur Sache zu sagen.

Ihm wird vorgeworfen, im August 2017 zwei Mitbewohnern einer Unterkunft in Petersholz jeweils mehrere Schnittverletzungen in Bauch und Rücken zugefügt zu haben. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Einer von insgesamt acht Zeugen wird gehört, es ist der Sicherheitsbeamte Michael B. Er habe am Tattag in der Asylunterkunft die ID-Karten der Bewohner gescannt, um zu prüfen, wer essen gehe. Plötzlich habe eine Sozialarbeiterin gerufen: "Er hat ein Messer, er hat ein Messer." Er sei zum Bereich der Theke gelaufen, wo der Angeklagte mit dem Messer in der Hand mit dem Rücken zur Wand stand. Michael B. habe sich nicht von diesem bedroht gefühlt. Barwa S. rannte um den Zeugen herum in den Essensbereich und zwängte sich durch zwei Stuhlreihen, dort sei er zu Fall gekommen. "Er lag halb auf einem Tisch, halb auf dem Boden und mir gelang es, sein Handgelenk, dass das Messer hielt, zu fassen", so der Sicherheitsbeamte. Danach hätten viele Hände gleichzeitig nach dem Messer gegriffen, wer es an sich genommen habe, konnte er nicht sagen.

Bei dem Messer habe es sich um ein Kartoffelschälmesser mit gebogener Klinge gehandelt. Zum eigentlichen Vorfall könne er nichts sagen. Während der Zeuge die Vorkommnisse schildert, legt sich der Angeklagte auf den Boden, erklärt, ihm sei schwindelig. Die Sachverständige, die den Prozess begleitet, stellt einen leicht beschleunigten Puls fest. Nach einer vom Richter eingeräumten Pause erscheint der Angeklagte nicht mehr. Er fühle sich nicht in der Lage, weiter teilzunehmen, erklärt ein Justizmitarbeiter. Die Sachverständige erläuterte, der Angeklagte sei stark verhaltensauffällig und daher in einer Einzelzelle mit Kameraüberwachung untergebracht. Die im Januar angeordnete Medikamentengabe verweigere er zumeist, nehme die Mittel gegen Schizophrenie nur unregelmäßig. "Er ist hoch psychotisch, wahnhaft und hält sich für den Propheten", so die Sachverständige. Er äußere Ängste, die Ärzte wollten ihn töten, verweigere Getränke. "Er tränkt Handtücher in der Toilette und wringt sie über seinem Kopf aus."

Die Kammer hatte bereits in Vorbereitung der Hauptverhandlung eine psychiatrische Begutachtung angeordnet. Nun muss die Frage geklärt werden, inwieweit er verhandlungsfähig ist. Zunächst haben die weiteren Verhandlungstermine Bestand, bis zum 20. Februar prüft die Kammer die Vorgehensweise.

(RP)
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