Wegberg Anklage: Mit Messer Kehle durchschnitten

Wegberg · Im Totschlagsprozess vor der 7. Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verkroch sich der 44-jährige Angeklagte in Saal A 100 zum Auftakt der Verhandlung. Zuvor hatte es einen Verteidiger-Wechsel gegeben.

 Blumen und Kerzen vor dem Haus, in dem sich das Drama abgespielt hat.

Blumen und Kerzen vor dem Haus, in dem sich das Drama abgespielt hat.

Foto: hec (Archiv)

Der angeklagte Wegberger versteckte sich nicht nur, er sagte gestern beim Prozessauftakt vor dem Mönchengladbach Landgericht auch nichts. Kein Wunder. Denn die Anklage, die der Staatsanwalt anschließend verlesen musste, hatte es in sich. Zwischen dem Abend des 19. November und dem Morgen des 20. November 2016 soll der Mann seine Lebensgefährtin zunächst geschlagen und ihr dann mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser die Kehle durchschnitten haben. Daran verstarb die Frau. Anschließend soll er die Tote in das Obergeschoss getragen und auf ein Bett gelegt haben. Danach reinigte er laut Anklage alles und steckte die blutige Kleidung in die Waschmaschine.

Dann soll der Angeklagte sieben Butangasdosen unter dem Bett platziert und das Bettzeug angezündet haben. Eine Holztür und ein Türblatt gerieten in Brand. Seit dem Brand ist das Haus unbewohnbar. Offenbar hatte der Brandstifter damit beabsichtigt, die Spuren der Tat zu verwischen.

 Der Angeklagte versteckte sich zum Prozessauftakt nicht nur, er sagte auch nichts. Nach persönlichen Differenzen zwischen dem Angeklagten und dem ersten Pflichtverteidiger war dieser gestern vom Gericht entpflichtet worden. Eine neue Anwältin aus Saarbrücken übernahm das Amt.

Der Angeklagte versteckte sich zum Prozessauftakt nicht nur, er sagte auch nichts. Nach persönlichen Differenzen zwischen dem Angeklagten und dem ersten Pflichtverteidiger war dieser gestern vom Gericht entpflichtet worden. Eine neue Anwältin aus Saarbrücken übernahm das Amt.

Foto: Hans-Peter Reichartz

Der Staatsanwalt wirft dem 44-Jährigen vor, getötet zu haben, ohne Mörder zu sein. Außerdem hat der Wegberger laut Anklage eine besonders schwere Brandstiftung begangen und dabei in der Absicht gehandelt, eine andere Straftat zu verdecken. In solchen Fällen droht der Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Das inzwischen unbewohnbare Haus in Wegberg hatten der Angeklagte und die Lebensgefährtin gemeinsam bewohnt. Der aus Weeze stammende Mann hatte die verwitwete Frau über ein Internetportal kennengelernt. Dann sei der Partner in das Haus der Frau gezogen. Später sei es bald zu Spannungen gekommen. Doch gestern wollte der Angeklagte weder zur Person noch zur Tat aussagen.

 Das Haus ist seit dem Brand im November unbewohnbar.

Das Haus ist seit dem Brand im November unbewohnbar.

Foto: Heldens (Archiv)

Zuvor hatte es einen Verteidigerwechsel gegeben, gab gestern der Kammervorsitzende Lothar Beckers bekannt. Nach persönlichen Differenzen zwischen dem Angeklagten und dem ersten Pflichtverteidiger war dieser gestern vom Gericht entpflichtet worden. Eine neue Anwältin aus Saarbrücken übernahm das Amt. Sie habe noch nicht mit dem Angeklagten gesprochen. Ob der 44-Jährige nach einem Gespräch mit ihr aussagebereit sei, könne sie deshalb erst am 16. Mai, einem weiteren Prozesstermin sagen, so die Anwältin gestern. Insgesamt hat das Schwurgericht vier weitere Verhandlungstermine geplant.

(RP)
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