Wegberg Auch beim Winterdienst soll gespart werden

Wegberg · Aus Kostengründen soll der Baubetriebshof auf den Kauf eines zweiten Streufahrzeugs verzichten und nur noch auf 18 Kilometern Salz streuen.

 Bei Eis und Schnee soll künftig nur noch ein Streufahrzeug des Baubetriebshofes die städtischen Straßen räumen.

Bei Eis und Schnee soll künftig nur noch ein Streufahrzeug des Baubetriebshofes die städtischen Straßen räumen.

Foto: Mauer (Archiv)

Der von der Stadt Wegberg eingeschlagene Sparkurs wird wohl auch Auswirkungen auf den Winterdienst haben. Unter dem Tagesordnungspunkt "Optimierung des Winterdienstes" befassen sich die Mitglieder des Umweltausschusses heute Abend mit einem Vorschlag der Stadtverwaltung. Dieser sieht vor, die Streustrecke im Stadtgebiet von bisher 25,5 auf 18,2 Kilometer und die Fahrstrecke für den Winterdienst von 75,5 auf 62,5 Kilometer zu verkürzen.

Zuletzt war der Baubetriebshof während der Winterdienstperiode (15. November und 15. März) bei entsprechender Witterung mit zwei Streufahrzeugen zwischen 6 und 20 Uhr im Einsatz. Künftig soll nur noch ein Fahrzeug fahren. Das ist nach Angaben der Stadtverwaltung möglich, weil Anfang 2015 ein neuer Streuaufbau für das Räum- und Streufahrzeug der Stadt gekauft wurde. Der neue Streuaufbau hat eine höhere Kapazität, so dass mit einer Fahrt mehr Streusalz transportiert werden kann. Durch das vom Baubetriebshof erarbeitete neue Straßenverzeichnis mit kürzeren Streustrecken sei es nun möglich, mit nur einer Füllung und einem Fahrzeug zu fahren.

Um den eigentlich geplanten Kauf eines zweiten Streufahrzeugs für die Winterwartung zu vermeiden, sollen die Strecken schon für die kommende Winterdienstperiode (15. November 2015 bis 15. März 2016) verkürzt werden. Der Stadtrat müsste dazu in der nächsten Sitzung am 12. November das Straßenverzeichnis und die Straßenreinigungssatzung entsprechend anpassen. Neben den rund 280.000 Euro für den Kauf des zweiten Streufahrzeugs sollen auf diese Weise jährlich 15.000 Euro Personalkosten und 8500 Euro bei den Sachaufwendungen (Streusalz) gespart werden.

Die Verwaltung weist in ihrem Beschlussvorschlag für die heutige Sitzung darauf hin, dass der Baubetriebshof beim Winterdienst bisher mehr geleistet habe als gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hänge die Räum- und Streupflicht von der Verkehrswichtigkeit und der Gefährlichkeit einer Straße ab. Als "verkehrswichtig" gelten nach Angaben des Baubetriebshofes in kleineren Städten und Dörfern Ortsdurchfahrten mit durchschnittlich mindestens 100 Fahrzeugen pro Stunde. Im gesamten Wegberger Stadtgebiet gelte demnach eine Räum- und Streuverpflichtung nur für folgende Straßen: Gefällstrecke Heuchter Straße/Zum Wasserturm zwischen Arsbeck und Dalheim-Rödgen (Streulänge: ein Kilometer), In Tetelrath an der Ecke frühere Gaststätte "Cordula" und Landstraße 126 (Streulänge: 50 Meter), Friedrich-List-Allee in Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath (Streulänge: drei Kilometer) sowie Waldweg und Rödgener Straße/Kreisstraße 23 innerhalb der Ortsdurchfahren (Streuweg: 1,8 Kilometer).

Über dieses Pflichtprogramm hinaus schlägt die Verwaltung folgende Bereiche für die Winterwartung vor: Alte Landstraße in Klinkum (Ortsdurchfahrt ohne Nebenwege), Beecker Straße in Wegberg (gesamt), Dülkener Straße in Rickelrath (Ortsdurchfahrt L3 ohne Nebenstraßen), Gladbacher Straße in Rath-Anhoven (innerhalb der Ortsdurchfahrt B57), Heinsberger Straße in Wildenrath (Ortsdurchfahrt ohne Stichwege), Kreuzherrenstraße (gesamt) und Maaseiker Straße (teilweise im Bereich des Schul- und Sportzentrums) in Wegberg, Prämienstraße in Beeck (Hauptstrecke gesamt ohne Sackgasse), St. Maternus Straße in Merbeck (innerhalb der Ortsdurchfahrt L126), Zufahrt Krankenhaus Wegberg (Birkenallee/Krankenhausstraße), Zufahrt Feuerwache Wegberg (Venloer Straße/Fußbachstraße), Zufahrt zur Wohnstätte in Arsbeck (Helpensteiner Berg, ca. 50 Meter), Parkplatz Schwalmaue Wegberg (Straße Schwalmaue und Zufahrten Parkplätze), Im Ländchen (gesamte Länge) und Hauptdurchfahrt der Fußgängerzone Hauptstraße in Wegberg (Gehstreifen sind durch Anlieger schnee- und eisfrei zu halten).

(RP)
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