Wegberg Doppelhaushalt: Stock beanstandet Beschluss

Wegberg · Wegbergs Bürgermeister Michael Stock (SPD) hat den Beschluss des Stadtrates zum Doppelhaushalt beanstandet. Der Beschluss verstößt nach Ansicht des Verwaltungschefs gegen geltendes Recht.

 Wegbergs Bürgermeister Michael Stock hält den Beschluss des Stadtrates zur Aufstellung eines Doppelhaushaltes für rechtswidrig.

Wegbergs Bürgermeister Michael Stock hält den Beschluss des Stadtrates zur Aufstellung eines Doppelhaushaltes für rechtswidrig.

Foto: Jörg Knappe

"Der Beschluss des Stadtrates schränkt das Recht des Kämmerers ein, den Haushalt einzubringen", sagt Michael Stock zur Begründung dieses Schrittes. Der Rat hatte während der letzten Sitzung vor der Sommerpause (16. Juni) gegen den ausdrücklichen Vorschlag der Stadtverwaltung entschieden, dass diese einen Doppelhaushalt für die Jahre 2015/2016 aufstellen möge. Die CDU hatte dies in einem Antrag gefordert. Bei der Abstimmung des Stadtrates votierten die Mitglieder von CDU, FDP, Aktiv für Wegberg (AfW) und Freie Wähler (24 Stimmen) für den von der Union beantragten Doppelhaushalt, SPD und Grüne (13 Stimmen) waren dagegen.

Über die nun erfolgte Beanstandung durch den Bürgermeister informierte die Wegberger Stadtverwaltung gestern per Pressemitteilung. Nach Ansicht des Bürgermeisters ist es terminlich nicht möglich, einen Doppelhaushalt 2015/2016 noch vor Jahresende 2015 zu verabschieden, so dass die Stadt für das Jahr 2015 keinen Haushalt habe, obwohl die Gemeindeordnung dies so vorsehe. Obwohl sich seine bereits in der Ratssitzung am 16. Juni geäußerten grundsätzlichen Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses auch im Nachgang zur Sitzung verstärkt hätten, habe er den Kämmerer gebeten, einen straffen Zeitplan zu erstellen, mit dem Ziel, einen Doppelhaushalt 2015 und 2016 aufzustellen, der bis zum 30. November 2015 beschlossen und somit noch bis Ende des Jahres 2015 genehmigt werden kann. "Dieser liegt mir nun vor und zeigt auf, dass eine Verabschiedung des Doppelhaushaltes nicht vor dem Jahresende möglich ist", sagt Stock. Der Kämmerer teile seine Auffassung, dass ein Doppelhaushalt schon allein wegen der Zeitschiene nicht sinnvoll erscheint. "Im Übrigen bin ich der Auffassung", erklärt Stock weiter, "dass ein Verstoß gegen das Prinzip der Jährlichkeit vorliegt." Die Stadt habe laut Gemeindeordnung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die CDU-Fraktion hatte sich für einen Doppelhaushalt ausgesprochen, weil ihrer Meinung nach ein Haushalt 2015, der frühestens Mitte Dezember genehmigt und damit bestenfalls 14 Tage lang gültig sei, keinen Sinn macht. "Wir trauen der Stadtverwaltung durchaus zu, einen Doppelhaushalt aufzustellen", hatte stellvertretender CDU-Fraktionschef Ralf Schmelich gesagt.

Die Beanstandung des Ratsbeschlusses durch Bürgermeister Michael Stock hat aufschiebende Wirkung. Die Verwaltung hält deswegen weiter an der ursprünglichen Haushaltsplanung 2015 und an der Verabschiedung im November fest. Der Wegberger Stadtrat wird in der nächsten Sitzung am 1. September darüber beraten und entscheiden, ob er an seinem Beschluss festhält. "Ein entsprechender Tagesordnungspunkt ist bereits vorgemerkt", sagt Michael Stock. Bleibt der Wegberger Stadtrat bei seinem Beschluss, müsste der Kreis Heinsberg als Aufsichtsbehörde über dessen Rechtmäßigkeit befinden.

(RP)
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