Wegberg Messerangriff war für den Angeklagten "ein Test Gottes"

Wegberg · Erneutes Strafverfahren wegen versuchten Mordes nach Messerangriff in der Flüchtlingsunterkunft Wegberg-Petersholz.

Die erste Verhandlung vor dem Landgericht Mönchengladbach musste im Februar wegen einer psychischen Erkrankung des Angeklagten unterbrochen werden. Nachdem die Verhandlungsfähigkeit mittlerweile wieder hergestellt werden konnte, begann die Hauptverhandlung nun von Neuem. Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Irak geborenen S. versuchten Mord in zwei Fällen vor, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Im August vorigen Jahres sei es während der mittäglichen Essensausgabe zu einem Messerangriff auf zwei Mitbewohner einer Unterkunft in Wegberg-Petersholz gekommen. Diese erlitten jeweils mehrere Schnittverletzungen von bis zu 25 Zentimetern Länge in Bauch und Rücken. Das Sicherheitspersonal konnte den Angreifer überwältigen.

Dem Angriff sei ein Streit um ein von den Angegriffenen gestohlenes Handy vorausgegangen. Laut eigener Aussage kaufte S. das spätere Tatwerkzeug, ein Küchenmesser mit 7-Zentimeter-Klinge, einige Tage vor der Tat, um es gegen die beiden Mitbewohner zu verwenden.

Am ersten Verhandlungstag des neuen Prozesses gab der Angeklagte zu, zwei Personen mit einem Messer verletzt zu haben, jedoch habe er sie nicht töten wollen. S. erklärte, die Tat sei ein "Test Gottes" für ihn gewesen. "Ich habe die Kontrolle über mich verloren, es war nicht meine Handlung, es war die Handlung Gottes", sagte der Angeklagte über einen Dolmetscher.

Er sei nicht davon ausgegangen, dass die Stiche tödlich sein könnten. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Richters Lothar Beckers, ob er nicht habe davon ausgehen können, dass die Stiche in den Bereich von Lunge und Herz gefährlich sein könnten, antwortete der Angeklagte, dies sei richtig, aber: "Ich selbst wurde schon durch einen Schuss in den Kopf verletzt, ich bin auch nicht gestorben."

Da S. bei der Eröffnung des ersten Prozesses bereits über seine Kindheit und den Weg, wie er nach Deutschland kam, erzählt hatte, verzichtete die Kammer auf die erneute Aussage. Sie möchte jedoch die im Februar getätigten Aussagen des Angeklagten verlesen und bat ihn, diese gegebenenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen. Der 28-jährige Angeklagte erklärte jedoch, keine weiteren Aussagen tätigen zu wollen. Sein Kopf funktioniere nicht mehr.

Auch an den weiteren Verhandlungsterminen wolle er nicht teilnehmen. Der Vorsitzende Richter informierte ihn, dass dieses Verfahren nun jedoch durchgeführt werden müsse. Aufschlüsse erhofft sich die Kammer nun von einem Gutachten: S. hat laut Verteidiger ein anderthalbstündiges Gespräch mit einem Sachverständigen geführt. Dieser soll an einem der kommenden Verhandlungstage als Zeuge gehört werden.

Der Prozess wird am 14. Mai fortgesetzt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort