Wegberg Mutmaßlicher Messerstecher vor Gericht

Wegberg · Nach der tödlichen Messerattacke während der Kirmes in Harbeck im Juli 2014 beginnt nun der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.

Angehörige und Freunde des Erstochenen legten auf der Festwiese an der Venloer Straße in Harbeck Blumen, Kerzen und Fotos nieder. Ab morgen muss sich ein 19 Jahre alter Tatverdächtiger vor Gericht verantworten.

Angehörige und Freunde des Erstochenen legten auf der Festwiese an der Venloer Straße in Harbeck Blumen, Kerzen und Fotos nieder. Ab morgen muss sich ein 19 Jahre alter Tatverdächtiger vor Gericht verantworten.

Foto: Uwe Heldens (Archiv)

Vor der I. großen Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts beginnt morgen um 9.15 Uhr (Saal A 100) der Prozess gegen einen 19 Jahre alten mutmaßlichen Messerstecher. In der Verhandlung sollen die Vorgänge rund um die Messerattacke in der Nacht zu Sonntag, 13. Juli, während der Kirmes in Harbeck aufgeklärt werden. In Folge des Angriffs starb ein 17-jähriger Jugendlicher. Ein weiterer junger Mann wurde schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wirft dem Angeklagten aus Erkelenz, der in der Tatnacht festgenommen wurde und zurzeit in Untersuchungshaft sitzt, Totschlag und schwere Körperverletzung vor.

Er soll die Tatvorwürfe weitgehend eingeräumt haben. Die Kammer hat bis zum 24. Februar zehn Verhandlungstage angesetzt, an denen sie 35 Zeugen und mehrere Sachverständige vernehmen wird. Die Öffentlichkeit ist zur Hauptverhandlung zugelassen. Neben dem verletzten Jugendlichen treten die Eltern des Getöteten in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte und zwei Zeugen am 13. Juli gegen 0.45 Uhr mit dem später verletzten Jugendlichen und dem später getöteten 17-Jährigen sowie einem weiteren Zeugen vor dem Festzelt auf der Harbecker Festwiese aus nichtigem Anlass in einen Streit gerieten. Es kam offenbar zu einer Schlägerei, bei der der Angeklagte verletzt wurde. Er soll in das Festzelt gegangen sein, um seine Wunden zu versorgen.

Die Ermittler gehen weiter davon aus, dass der Angeklagte im Zelt sein rotes Schweizer Taschenmesser aus seiner Hosentasche zog, es aufklappte und er zurück zu den Streitenden ging. Dann soll der mutmaßliche Täter zunächst dem einem jungen Mann eine 16 Zentimeter lange lebensbedrohliche Schnittverletzung an der Stirn zugefügt haben. Anschließend soll der Angeklagte mit dem Taschenmesser in den Hals des 17-Jährigen gestochen haben. Trotz einer Notoperation im Mönchengladbacher Krankenhaus Maria-Hilf starb der 17-Jährige wenige Stunden später.

Der Angeklagte ist strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten. Die Ermittler gehen davon aus, dass er zum Tatzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von höchstens 1,2 Promille hatte. Ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, entscheidet das Gericht im Verlauf der Hauptverhandlung.

Der tragische Vorfall hatte die Bürger in Harbeck Mitte Juli 2014 in einen Schockzustand versetzt. Der Heimatverein Harbeck als Ausrichter der Kirmes sagte die weiteren Festlichkeiten ab und organisierte einen Trauergottesdienst. Zwei Wochen später beteiligten sich fast 1000 Bürger an einem Trauermarsch durch Wegberg und setzten damit ein Zeichen gegen Gewalt.

(RP)
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