Wegberg/Mönchengladbach Opfer wurde die Kehle durchgeschnitten

Wegberg/Mönchengladbach · Staatsanwaltschaft erhebt nach Leichenfund Anklage wegen Totschlags und schwerer Brandstiftung.

Die Feuerwehr hatte die Ermittler im November unterstützt.

Die Feuerwehr hatte die Ermittler im November unterstützt.

Foto: uH (Archiv)

Nach dem gewaltsamen Tod einer 38 Jahre alten Frau in einem Haus im Wegberger Ortsteil Kipshoven im November vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nun Anklage wegen Totschlags und schwerer Brandstiftung gegen den 45-jährigen Lebensgefährten der Frau erhoben. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach unserer Redaktion auf Anfrage. Die 38-Jährige war bei einem Feuerwehreinsatz in ihrem brennenden Schlafzimmer tot aufgefunden worden. Kurz nach der Tat nahm die Polizei den Lebensgefährten der Frau fest. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Die Ermittler gehen von einer Beziehungstat aus.

Die Wegberger Feuerwehr war am Sonntag, 20. November, gegen 13.25 Uhr zu einer "unklaren Rauchentwicklung" in einem Haus an der Kreuzstraße in Kipshoven gerufen worden. Während der Löscharbeiten fanden Feuerwehrleute im Schlafzimmer des Hauses eine Frauenleiche. Die Kriminaltechnik durchsuchte das Haus und sicherte Spuren, eine Mordkommission nahm die Ermittlungen auf. Bis spät in die Nacht leuchtete die Feuerwehr die Einsatzstelle an der Kreuzstraße aus, damit die Ermittler ihre Arbeit machen konnten.

Nach mehrmonatiger Ermittlungsarbeit hat die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nun Anklage wegen Totschlags und schwerer Brandstiftung gegen den Verdächtigen erhoben. Dieser ist zwar in Weeze gemeldet, habe aber mit der 38-Jährigen und ihrer Tochter in dem Haus an der Kreuzstraße in Kipshoven gelebt. Wie der Gerichtssprecher erklärte, soll der Angeklagte der Frau mit einem Küchenmesser die Kehle durchgeschnitten und anschließend mit Hilfe von Butangasdosen, die beispielsweise für Campingkocher verwendet werden, den Brand in dem Haus an der Kreuzstraße gelegt haben. Dass alles auf eine Beziehungstat hindeute, begründet die Staatsanwaltschaft mit mehreren Zeugenaussagen. Der Angeklagte bestreitet die Taten und weist die Vorwürfe gegen ihn zurück. Sollte er verurteilt werden, droht ihm lebenslange Haft.

Der Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach wird voraussichtlich im Mai beginnen.

(RP)
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