Wegberg/Mönchengladbach Sechs Jahre für Messerstecher

Wegberg/Mönchengladbach · Nach der Messerstecherei vor dem Festzelt in Wegberg-Harbeck im Juli 2014 sprach das Landgericht Mönchengladbach das Urteil gegen einen 19-Jährigen. Es bewertete die Angriffe als besonders brutal.

Nach zwölf Verhandlungstagen verurteilte die Erste Große Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts den Erkelenzer(19) wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren.

Konzentriert verfolgte der Angeklagte die ausführliche Urteilsbegründung des Kammervorsitzenden Lothar Beckers. Der Erkelenzer, der bisher strafrechtlich noch nie aufgefallen war, von Freunden als hilfsbereit und ausgleichend gelobt wird, hat am 13. Juli 2014 in einer Schlägerei vor dem Festzelt der Harbecker Kirmes in Wegberg zwei Brüder durch Messerstiche schwer verletzt. Dem 20 Jahre alten Bruder fügte der Angeklagte mit einem Messerhieb eine 16 Zentimeter lange Verletzung am Kopf zu. Anschließend stach der Erkelenzer mit einem Schweizer Taschenmesser in den Halsbereich des Bruders. Trotz einer Notoperation verstarb das Opfer später in einem Mönchengladbacher Krankenhaus.

Im Gerichtsprozess werteten die Mönchengladbacher Richter hauptsächlich die Aussage, die der Angeklagte bei der Polizei gemacht hatte. Da konnte sich der 19-Jährige noch daran erin nern, dass er sich in der Kirmesschlägerei schützend vor eine junge Frau gestellt habe. Dann sei er ins Zelt gegangen, um Spuren eines Schlages im Gesicht zu beseitigen. Danach habe er das Taschenmesser mit der acht Zentimeter langen Klinge aus der Tasche genommen und sich damit vor dem Harbecker Festzelt an der Venloer Straße in die Schlägerei gemischt. Der Erkelenzer konnte sich bei der Polizei noch daran erinnern, dass er den 20 Jahre alten Bruder an der Stirn getroffen hat.

Im Gerichtssaal ließ der Angeklagte eine Erklärung vom Verteidiger verlesen und berief sich auf Erinnerungslücken. Fragen beantwortete er nicht. Dass der Angeklagte im Juli den Bruder anschließend mit Messerstichen tödlich verletzte, obwohl das 20-jährige Opfer bereits eine klaffende Stirnwunde mit einem erheblichen Verletzungsbild hatte, wurde in der Urteilsbegründung sehr negativ bewertet. Außerdem wies Lothar Beckers noch darauf hin, dass keiner der an der Auseinandersetzung Beteiligten ein Messer oder ein gefährliches Werkzeug eingesetzt habe. Allein der Angeklagte hatte sich mit dem Schweizer Taschenmesser in den Streit gemischt und damit jeweils auf den Kopf der Opfer gezielt.

Das Gericht bewertete die Angriffe des Erkelenzers als besonders brutales Vorgehen. Die Tat sei kein minderschwerer Fall. Einen Täter-Opfer-Ausgleich gab es nicht ,weil der Angeklagte Fragen nicht beantwortete.

(RP)
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