Wegberg SPD: Starkverschmutzer zur Kasse bitten

Wegberg · Die Sozialdemokraten fordern mehr Gerechtigkeit bei den Abwassergebühren und beantragen einen Starkverschmutzerzuschlag.

 Die Gutachten eines Forschungsinstitutes mit den Auswertungen zur Abwasserqualität in Wegberg sollen die Grundlage für die rechnerische Ermittlung eines neuen Gebührenmodells bilden.

Die Gutachten eines Forschungsinstitutes mit den Auswertungen zur Abwasserqualität in Wegberg sollen die Grundlage für die rechnerische Ermittlung eines neuen Gebührenmodells bilden.

Foto: Markus van Offern (Archiv)

Vor gut einem Jahr platzte den Verantwortlichen bei der Stadt Wegberg der Kragen: Nachdem das Wasser der Schwalm zwischen dem Stadtpark und der Kläranlage am Grenzlandring in Harbeck mehrfach rötlich gefärbt und möglicherweise mit Schadstoffen belastet war, erstattete die Stadt Wegberg Anzeige gegen unbekannt.

Ein Aachener Labor wurde mit der Prüfung beauftragt und Fachleute sollten Hinweise auf den Verursacher liefern. Die Polizei vernahm Mitarbeiter der Kläranlage Wegberg, mittlerweile beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach mit dem Fall. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Längst hat der Ärger mit dem Abwasser in Wegberg auch eine politische Dimension erreicht: Die SPD-Fraktion beantragt, den Starkverschmutzerzuschlag wieder einzuführen.

Rund 8,8 Millionen Euro gibt die Stadt Wegberg pro Jahr für die Stadtentwässerung aus. Stark verschmutztes Abwasser aus Gewerbebetrieben verursacht höhere Kosten als "normal" verunreinigtes Abwasser aus den Haushalten. Weil es den Starkverschmutzerzuschlag seit 2003 in Wegberg nicht mehr gibt, zahlen die Bürger über ihre Gebühren auch die Mehrkosten für die Reinigung des stark verschmutzten Abwassers aus mehreren Gewerbebetrieben mit.

Das findet die SPD unfair. "Wir möchten künftig stark verschmutztem Abwasser, das in das Wegberger Kanalnetz eingeleitet wird, mit einem darauf abgestimmten neuen Gebührenmodell Rechnung tragen. Dazu gehört für uns zwingend, dass der Verschmutzungsgrad des Abwassers mit berücksichtigt wird. Dies ist aktuell nicht der Fall", erklärt Philipp Schneider (SPD).

Die Stadtverwaltung hatte in den vergangenen Monaten mehrfach in nichtöffentlichen Fachausschusssitzungen über Probleme mit dem Abwasser aus einem einzigen Gewerbebetrieb in Wegberg berichtet. Den Namen des betroffenen Unternehmens nennt die Verwaltung nicht.

Die Stadt Wegberg hat die höchsten Abwassergebühren im Kreis Heinsberg. Das hat nach Angaben des Technischen Beigeordneten Rudolf Fabry mehrere Gründe. Als Flächenstadt müsse Wegberg vergleichsweise viele Kilometer Kanäle bewirtschaften. Außerdem sei die kalkulatorische Verzinsung mit 6,5 Prozent am höchsten und es gebe — wie in vielen anderen Städten auch — keinen Starkverschmutzerzuschlag.

In der Vergangenheit hat es in Wegberg bereits unterschiedliche Modelle für einen Starkverschmutzerzuschlag gegeben. Zunächst waren pauschale Zuschläge erhoben worden. Im Jahr 2002 hat das beauftragte Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen Vorschläge zur Neugestaltung eines Zuschlages ausgearbeitet. Noch im Jahr 2003 zahlten sechs Betriebe einen pauschalen Zuschlag von 30 Prozent.

In einer Version der Modellberechnung der RWTH wären nur noch zwei Betriebe verpflichtet gewesen, einen Zuschlag zu zahlen. Für einen Betrieb errechnete sich ein Zuschlag von 73 Prozent auf die Grundgebühr. Wegen eines Widerspruchsverfahrens auf die Erhebung eines Zuschlags in der Satzung hat der Rat der Stadt Wegberg wegen starker rechtlicher Bedenken zur Zulässigkeit verzichtet.

Derzeit kommen insgesamt acht Betriebe in Wegberg aufgrund ihrer Abwässer für einen Starkverschmutzerzuschlag in Frage. Laut Beschlussvorlage soll der Stadtrat in der nächsten Sitzung am Dienstag, 17. Dezember, die Stadtverwaltung beauftragen, ein entsprechendes Gebührenmodell einschließlich der satzungsrechtlichen Anpassungen zu entwickeln. Entscheidungsgrundlagen für einen Satzungsbeschluss sollen durch ein Gutachten unterstützt werden.

Die vorliegenden Gutachten des Forschungsinstitutes mit den Auswertungen zur Abwasserqualität bilden die Grundlage für die rechnerische Ermittlung eines aktuellen Gebührenmodells. Dabei soll der Verschmutzungsgrad berücksichtigt werden. Ein Fachinstitut soll bei der gerichtsfesten Gebührenermittlung helfen.

(RP)
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