Wegberg/Mönchengladbach Untersuchungen nach Brand

Wegberg/Mönchengladbach · Die Ursache für den Wohnungsbrand am Karfreitagmorgen in Wegberg ist weiterhin ungeklärt. Die Feuerwehr ruft Rauchmelderpflicht in Erinnerung.

Zwei Frauen sind bei Wohnungsbränden während des Osterwochenendes in der Region gestorben. Offenbar gab es in keiner der Wohnungen einen Rauchmelder. Dabei sind diese seit dem vergangenen Jahr Pflicht.

In Wegberg ist (wie berichtet) am Karfreitag bei einem Wohnungsbrand eine Frau gestorben. Aus bislang ungeklärter Ursache war das Feuer in einem Zimmer des Wohnhauses ausgebrochen. Ein männlicher Bewohner konnte sich noch retten. Die Feuerwehr konnte die noch nicht identifizierte Frau nur noch tot bergen. Wie die Polizei mitteilte, geht man in diesem Fall davon aus, dass es in dem Raum keine Rauchmelder gab. "Zwar lässt sich das nicht mit letzter Gewissheit ausschließen, da er womöglich durch die starke Hitze geschmolzen sein könnte, aber wir gehen nicht davon aus, dass es einen Rauchmelder gab. In allen anderen Räumen des Wohnhauses waren ebenfalls keine angebracht", sagte eine Sprecherin der Polizei Heinsberg am Dienstag. In Mönchengladbach-Giesenkirchen ereignete sich in der Nacht zu Ostermontag ein ähnlicher Fall. Eine 63 Jahre alte Frau ist bei einem Brand gestorben. Die 63-Jährige starb noch an der Einsatzstelle. Auf Anfrage unserer Redaktion teilte Frank Nießen, Sprecher der Feuerwehr Mönchengladbach, mit, dass es auch in der Wohnung keinen Rauchmelder gegeben habe.

Bei beiden toten Frauen ist noch nicht geklärt, ob es sich um die Eigentümer der Wohnungen handelt oder um Mieter. Im Mietfall ist der Vermieter für die Anbringung der Rauchmelder zuständig. Wie die Sache rechtlich aussieht, wenn es zu einem Todesfall kommt, ist aber noch undurchsichtig. "Seit 2017 gab es bei uns keine Fälle mit Brandtoten", sagte eine Sprecherin der Stadt Mönchengladbach auf Anfrage unserer Redaktion. Deshalb habe man keine Vergleichsfälle. Im Saarland dagegen beschäftigt sich aktuell die Justiz mit einem ähnlichen Fall. Im Dezember starb ein 99-Jähriger bei einem Brand in einem Wohnhaus. Auch dort waren offenbar keine Rauchmelder installiert. Die Miteigentümer des Hauses sind nun im Visier der Ermittler. Es soll geklärt werden, ob sie versäumt haben, die Rauchmelder anzubringen und den Tod des Mannes dadurch mitverschuldet haben. Laut Saarbrücker Zeitung steht noch aus, ob es in dem Fall zu einer Anklage kommt.

Feuerwehrsprecher Nießen sagte, dass man Rauchmelder in jedem Baumarkt kaufen könne. Montiert werden sollten die Rauchmelder vor allem in Schlaf- und Wohnzimmern und in möglichen Fluchträumen wie Fluren. "Auch in Zimmern, in denen elektronische Geräte angeschlossen sind, sind sie sinnvoll." Mit "Q" gekennzeichnete Produkte erfüllen zusätzliche Anforderungen, welche die Vereinigung zur Förderung des Brandschutzes aufstellte.

(skr)
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