Wegberg/Düsseldorf Verfahren gegen Radfahrer eingestellt

Wegberg/Düsseldorf · Der Tod eines 67-jährigen Fußgängers, der im Juni 2015 an der Bismarckstraße in Düsseldorf von einem Rennradfahrer aus Wegberg umgerissen und tödlich verletzt worden war, ist offenbar auf das Hantieren mit einem Handy zurückzuführen.

Das sagte ein Zeuge gestern im Amtsgerichtsprozess, bei dem der Radfahrer (57) wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war. Laut diesem Zeugen habe der Passant "mit dem Handy gespielt", als er auf die Fahrbahn trat. Die Richterin ging deshalb von einer "ganz erheblichen Mitschuld" des getöteten Fußgängers aus und ließ das Verfahren einstellen. Allerdings unter der Auflage, dass der Radfahrer 180 Euro Buße zahlt und 200 Sozialstunden ableistet.

Mit zitternden Händen und bebender Stimme versuchte der bisher unbescholtene Radfahrer im Gerichtssaal zu erklären, was er selbst mit monatelangem Abstand zu dem Unglück nicht verstehen könne: Dass der Fußgänger zwar Blickkontakt zum herankommenden Rennradfahrer aufgenommen, kurz sogar sein Überqueren der Straße zwischen parkenden Autos abgebrochen habe, dann aber doch weiter gegangen sei - und das, obwohl der Radfahrer noch laut gerufen habe, um vor einer Kollision zu warnen. Der Verteidiger nannte es ein "schlimmes Missverständnis mit tragischen Folgen". Die Staatsanwältin ging noch weiter. Sie sprach von "hohem Mitverschulden" des Fußgängers, das zum Unfall geführt habe. Zuvor hatte ein anderer Fußgänger (29), der ebenfalls am Straßenrand stand und wegen des Radfahrers dort stehen blieb, geschildert, dass der 67-Jährige abgelenkt gewesen sei, weil er mit seinem Handy hantiert habe, als er auf die Fahrbahn trat. Die Möglichkeiten des Angeklagten, noch rechtzeitig zu stoppen, waren demnach gering. Ob dessen Tempo "angemessen" war oder was ein "angemessenes Tempo" für Radfahrer im Stadtgebiet wäre, ließ die Richterin offen. Sie befand, dass die Schuld des Radfahrers geringfügig war.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort