Wegberg/Beeck "Warum müssen wir für Unternehmen zahlen?"

Wegberg/Beeck · Der Beecker Gregor Lange wirft der Stadt Wegberg vor, rechtswidrige Gebührenbescheide zu verschicken. Die Verwaltung weist das zurück.

 Gregor Lange hat Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid der Stadt Wegberg eingelegt.

Gregor Lange hat Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid der Stadt Wegberg eingelegt.

Foto: Jürgen Laaser (Archiv)

Gregor Lange lässt nicht locker. Am vergangenen Samstag flatterte dem Beecker der Gebührenbescheid der Stadt Wegberg für das Abwasser ins Haus. "Ich habe noch am gleichen Tag Widerspruch eingelegt", sagt Lange, "per Fax." Er ist überzeugt, dass die Gebührenbescheide der Stadt Wegberg rechtswidrig sind. "Warum soll ich als normaler Bürger für Kosten aufkommen, die Unternehmen aus der Stadt verursachen?", sagt er.

Nach Meinung von Gregor Lange sind Starkverschmutzer wie die Lederfabrik Heinen dafür verantwortlich, dass die Bürger in Wegberg deutlich höhere Schmutzwassergebühren (4,14 Euro pro Kubikmeter) zahlen müssen als beispielsweise die Bürger in der Nachbarstadt Erkelenz (1,91 Euro pro Kubikmeter). Er fordert, dass die Unternehmen als Starkverschmutzer für die zusätzlichen Kosten aufkommen sollen, nicht die Bürger. Weil er ungerecht behandelt fühlt, ist Lange bereits vor das Verwaltungsgericht Aachen gezogen. Doch seine Klage musst er wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückziehen. Grund war ein Formfehler: Da die Gebührenbescheide aus den Jahren 2004 bis 2015 längst bestandskräftig waren, sah der Richter keine Veranlassung, sich mit dem Komplex "Lederfabrik Heinen" überhaupt zu befassen und die Bedenken von Gregor Lange zu prüfen.

Jetzt nutzt Gregor Lange die Widerspruchsfrist und rechnet sich, sollte die Sache am Ende wieder vor Gericht landen, höhere Erfolgschancen aus. "Da der Gebührenbescheid gegen das NRW-Wasserrecht verstößt und damit rechtswidrig ist, lege ich hiermit Widerspruch ein", teilte er der Stadt Wegberg mit. Was Lange an der Berechnung der Abwassergebühren besonders stört, ist der Punkt "Personalkosten, Überwachung Fa. Heinen 50.000 Euro". Diese Summe fließt in die Gebührenbedarfsberechnung für die Bürger mit ein. Für Lange ist das ein Unding. "Die Messgebühren für die Firma Heinen werden auf die Bürger der Stadt umgelegt", sagt er, "obwohl hier eindeutig das Verursacherprinzip greift, und die Firma Heinen für die Kosten aufkommen müsste", sagt er. Lange bezieht sich auf das neue Landeswassergesetz, wonach die Gewässeraufsicht ohne Bedingungen Sachverständige in Betriebe schicken könnte und die Unternehmen die Kosten für die Prüfungen zu tragen hätten.

Bei der Stadt Wegberg beurteilt man die Dinge anders. Nach Angaben des Technischen Beigeordneten Rudolf Fabry dienen alle Analysen und Gutachten der dauerhaften Sicherstellung der Abwasserreinigung, die durch Einleitererlaubnisse und Betriebsgenehmigungen normiert sei. Durch die Analysen werden laut Fabry alle Prozesse der Abwasserreinigung überprüft und die Allgemeinheit sowie das Betriebspersonal vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen geschützt. Die Pflicht zur Durchführung von Abwasseruntersuchungen leite sich unter anderem aus den Paragrafen 60 und 61 des Landeswassergesetzes ab. "Die Kosten der Analysen - extern bei den Einleitern, intern im Klärprozess - sind nach der Rechtsprechung gebührenrelevant, da sie unverzichtbar mit der Aufgabe Abwasserreinigung verknüpft sind", antwortete Rudolf Fabry erst kürzlich während der Ratssitzung auf eine Anfrage der Fraktion Freie Wähler. Die Antworten auf die Frage, wie hoch die tatsächlich intern angefallenen Kosten für die Überwachung von Starkverschmutzern in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Wegberg waren, konnte Fabry nicht geben, will diese aber noch nachliefern. Die extern angefallenen Kosten für die Überwachung von Starkverschmutzern bezifferte Fabry auf 3200 Euro im Jahr 2013, 21.600 Euro im Jahr 2014 und 7400 Euro im Jahr 2015. Fabry erklärte weiter, dass es sich bei dem Ansatz von 50.000 Euro um kalkulierte Kosten für qualitative und quantitative Analysen von Abwasser innerhalb des städtischen Abwassersystems handelt, die durch beauftragte Dritte (zum Beispiel Institute für Laboranalytik) oder durch städtisches Personal (Materialkosten) durchgeführt werden. Fabry räumte ein, dass die Bezeichnung "Personalkosten, Überwachung Fa. Heinen 50.000 Euro" unglücklich gewählt sei - eigentlich sollte sie Leistungen beauftragter externer Dritter herausstellen. Während Bürgermeister Michael Stock auf Nachfrage bestätigte, dass es zurzeit einen Rechtsstreit zwischen der Stadt Wegberg und der Firma Heinen gibt, nahm er zu den Inhalten keine Stellung.

Derweil hält Gregor Lange an seiner Ansicht fest, dass die Stadt Wegberg beim Thema Starkverschmutzer ihre Pflichten zum Nachteil ihrer Bürger grob verletzt. Er hofft, dass sich demnächst der Kreis Heinsberg und die Bezirksregierung Köln mit den Gebührenbescheiden der Stadt Wegberg ausführlicher beschäftigen. Informiert hat Lange die übergeordneten Behörden bereits.

(RP)
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