Wegberg Wie viel Geld sollen Ratsleute erhalten?

Wegberg · Ein Antrag der Grünen hat eine Diskussion über die Höhe der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder angestoßen. Zurzeit stehen jedem Ratsmitglied jährlich 3482,40 Euro zu. Weil die Stadt sparen muss, soll der Betrag gekürzt werden.

 Die Stadt Wegberg hat rund 58 Millionen Euro Schulden und befindet sich seit 2015 im Haushaltssicherungskonzept. Die Grünen fordern deshalb, dass die Ratsleute auf einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung verzichten und sich damit an der Haushaltskonsolidierung beteiligen sollen.

Die Stadt Wegberg hat rund 58 Millionen Euro Schulden und befindet sich seit 2015 im Haushaltssicherungskonzept. Die Grünen fordern deshalb, dass die Ratsleute auf einen Teil ihrer Aufwandsentschädigung verzichten und sich damit an der Haushaltskonsolidierung beteiligen sollen.

Foto: Jürgen Laaser (Archiv)

Die Fraktion der Grünen hatte sich vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation in Wegberg dafür ausgesprochen, dass die Ratsmitglieder einvernehmlich bis 2020 auf die vom Landtag beschlossene Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ratsleute um zehn Prozent verzichten sollen. Die Stadtverwaltung legte in diesem Zusammenhang eine Übersicht über die derzeitige Höhe der Aufwandsentschädigung für Ratsleute vor.

In Wegberg wird die Aufwandsentschädigung zurzeit pauschal gezahlt. Ein "einfaches" Ratsmitglied erhält, die zehnprozentige Erhöhung mit eingerechnet, für das Jahr 2016 genau 3482,40 Euro (290,20 Euro pro Monat). Diese Summe erhalten nach Auflistung der Stadt alle 36 Ratsleute. Zusätzlich bekommt der erste stellvertretende Bürgermeister 10.447,20 Euro pro Jahr (870,60 Euro pro Monat). Die zweite stellvertretende Bürgermeisterin wird mit einer jährlichen Aufwandspauschale in Höhe von 5223,60 Euro (435,30 Euro pro Monat) entschädigt. Die Vorsitzenden der Fraktionen mit bis zu zehn Mitgliedern - davon gibt es in Wegberg zurzeit fünf - erhalten einen Jahresbetrag in Höhe von 6964,80 Euro (580,40 Euro pro Monat). Vorsitzende von Fraktionen mit mehr als zehn Mitgliedern - in Wegberg trifft das zurzeit auf einen zu - bekommen jährlich 10.447,20 Euro (870,60 Euro pro Monat). Die stellvertretenden Vorsitzenden der Ratsfraktionen mit zehn oder mehr Mitgliedern - das sind in Wegberg zwei - erhalten einen Jahresbeitrag in Höhe von 3482,40 Euro (290,20 Euro monatlich).

Die Grünen weisen in ihrem Antrag darauf hin, dass die Beratungen des Landtags eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder ab 2016 um zehn Prozent ergeben. "Wir haben vollstes Verständnis für das Anliegen des Landtages, die Arbeit der kommunalen Mandatsträger dadurch zu stärken. Im Widerspruch dazu steht aber unsere momentane Situation in Wegberg. Wir sehen hier deswegen eine gute Möglichkeit, höhere zukünftige Ausgaben zu vermeiden", erklärt Fraktionschefin Christiane Merz-Valsamidis. Die Grünen möchten deswegen erreichen, dass die Wegberger Ratsmitglieder für einen Zeitraum von fünf Jahren auf diese Erhöhung verzichten. Das würde Mehrkosten von mindestens 10.000 Euro im Jahr verhindern. Zusätzlich zum freiwilligen Verzicht, den der Wegberger Stadtrat bereits vor Jahren beschlossen hat, würden die Ratsmitglieder so mit einem Beitrag von insgesamt 20 Prozent ihrer Aufwandsentschädigung am Erreichen des Haushaltsausgleiches mitwirken, argumentieren die Grünen.

Doch bei der Stadt haben die Verantwortlichen nach Prüfung des Grünen-Antrags rechtliche Bedenken. "Nach Ansicht der Verwaltung ist ein genereller Verzicht durch Ratsbeschluss seitens der Ratsmitglieder im Hinblick auf die diesen nach der Gemeindeordnung NRW und der entsprechenden Entschädigungsverordnung zustehende Aufwandsentschädigung rechtlich nicht zulässig", heißt es in einer Beschlussvorlage, wonach der Grünen-Antrag abgelehnt werden sollte. Gleichwohl sieht die Stadtverwaltung bei diesem Thema Einsparpotenzial, was sich auch im Maßnahmenkatalog des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) wiederfindet. Denn die HSK-Maßnahme Nummer 3 sieht eine Umstellung der bisher rein pauschal gezahlten Aufwandsentschädigung in ein kombiniertes Abrechnungssystem vor. Demnach würde den Ratsmitgliedern eine verringerte Grundpauschale gewährt, die dann um ein entsprechendes Sitzungsgeld ergänzt wird. Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass der Landesgesetzgeber vorhat, für die Ausschussvorsitzenden eine separate pauschale Aufwandsentschädigung für die zweite Jahreshälfte 2016 einzuführen, was den städtischen Haushalt weiter belasten könnte.

Da in der politischen Diskussion auch noch Fragen nach dem Verwaltungsaufwand aufkamen, wurde eine Entscheidung über den Grünen-Antrag und über ein mögliches neues Abrechnungssystem zunächst vertagt. Die Neuordnung der Aufwandsentschädigung soll deshalb in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beraten werden, wenn genauere Informationen über den Verwaltungsaufwand vorliegen.

(RP)
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