Wegberg Zahlen entscheiden über Schulstandorte

Wegberg · Der Stadtrat möchte alle sechs Grundschulen im Stadtgebiet erhalten. Das ist aber nur möglich, wenn es genügend Anmeldungen für alle Standorte gibt. Von der Wiedereinführung der Schuleinzugsbereiche rät die Stadtverwaltung ab.

Das Aufatmen in Merbeck war groß, nachdem der Stadtrat im Juni beschlossen hatte, die Grundschule im Ort zu erhalten. Nachdem Wegbergs Kommunalpolitiker erfahren mussten, dass Schulschließungen äußerst unpopulär sind, sollen jetzt trotz Sparzwangs alle sechs Grundschulstandorte im Stadtgebiet (Wegberg, Merbeck, Beeck, Rath-Anhoven, Arsbeck und Wildenrath) erhalten bleiben. Könnte dabei die Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen helfen? Diese Frage hat die Wählergemeinschaft Aktiv für Wegberg (AfW) aufgeworfen und eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Denn nach dem Schulgesetz NRW besteht weiterhin die Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche in den Kommunen durch den Rat zu beschließen.

Die Wegberger Stadtverwaltung rät allerdings davon ab. Das geht aus der Antwort von Bürgermeister Michael Stock auf die Anfrage der AfW hervor. Die Schuleinzugsbereiche sind im Zuge der Liberalisierung des Schulrechts abgeschafft worden. Sinn der Regelung ist es, so erklärt Bürgermeister Michael Stock, den Eltern die Möglichkeit zu geben, im Rahmen des bestehenden und konzeptionell unterschiedlichen Schulangebotes die für ihre Kinder passende Schule zu finden.

In Wegberg wurde die mögliche Wiedereinführung der Schuleinzugsbereiche zuletzt Anfang 2013 auf Antrag der SPD diskutiert. Nach Darstellung der Verwaltung lässt sich insgesamt beobachten, dass die Aufhebung der Schuleinzugsbereiche nicht zu einem generellen Wandel im Anmeldeverhalten der Eltern geführt hat. "Immer noch werden die meisten Kinder nach dem Gesichtspunkt der räumlichen Erreichbarkeit in den Grundschulen angemeldet", erklärt Michael Stock. Dies mache auch deutlich, dass die Eltern grundsätzlich mit den Schulangeboten vor Ort zufrieden sind. Einzelne Abwanderungen, die auch zu beobachten sind, könnten häufig anderen Gründen zugeordnet werden und hätten schon in der Vergangenheit zu Ausnahmeregelungen zu den Schuleinzugsbereichen geführt.

Die Wegberger Stadtverwaltung rät auch deshalb von der Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen ab, weil die Schulbezirke wegen der schwankenden Geburtenrate immer wieder angepasst werden müssten. "Dies hätte zur Folge, dass Ortslagen regelmäßig mal der einen, mal der anderen Schule zugeordnet werden müssten", sagt Bürgermeister Stock. Dies hätte auch unmittelbare Auswirkungen für die Familien mit mehreren Kindern, die möglicherweise zwei unterschiedlichen Schulen im Stadtgebiet zugeordnet würden.

Die Stadtverwaltung sieht demnach aus mehreren Gründen keine Veranlassung, das Wahlrecht der Eltern durch eine Verordnung einzuschränken. Auf die Frage der AfW, ob die Stadtverwaltung politischen Spielraum des Stadtrates sieht, um die Grundschulstandorte in Wegberg langfristig zu sichern, antwortet Bürgermeister Stock mit einem Hinweis auf die demografische Entwicklung, die im zuständigen Fachausschuss und im Stadtrat bereits mehrfach dargestellt worden sei. Demnach ist die Zahl der Schüler in Wegberg weiterhin rückläufig. Waren im Jahr 2003 stadtweit noch 395 Kinder eingeschult worden, so waren es 2015 nur noch 223 Kinder. "Dies führt zwangsläufig zu einer Änderung der Schullandschaft", sagt Stock. Er weist aber auch darauf hin, dass bis heute bereits mehrere schulorganisatorische Maßnahmen wie jahrgangsübergreifendes Lernen und die Bildung von Teilstandorten wie in Merbeck und Wildenrath erfolgreich zur Sicherung der Standorte eingesetzt worden sind. Stock: "Eine langfristige Sicherung aller Standorte ist erklärter politischer Wille des Rates, wird aber nur umgesetzt werden können, wenn an den Standorten ausreichende Anmeldungen erfolgen." Die Stadtverwaltung werde die Situation in den nächsten Jahren beobachten und begleiten.

(RP)
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