Wermelskirchen 1200 Euro Geldstrafe für wiederholten Diebstahl

Wermelskirchen · Wiederholungstäter haben es nicht leicht vor Gericht. Das musste ein 36-jähriger Mann erfahren, der zum wiederholten Male vor Gericht stand. Diesmal war er angeklagt, Waren im Wert von 7,15 Euro aus einem Discounter gestohlen zu haben.

"Ja, ich habe es getan", sagte dazu der Mann. "Warum?", fragte der Richter. "Ich hatte einfach kein Geld", sagte der Angeklagte. Er lebe von Hartz IV und müsse jeden Monat noch 200 Euro ans Gericht bezahlen, um die Geldstrafe der letzten Verurteilung abzustottern.

Der Richter las ihm seine Vorstrafen vor: insgesamt neun, überwiegend einschlägige Verurteilungen, darunter auch eine Gefängnisstrafe wegen Wohnungseinbruchs. Das letzte Urteil stammte aus 2016. Die damals verhängte Geldstrafe von 900 Euro zahlte er noch ab.

Es wurde ein kurzer Prozess. Die Beweislage war aufgrund seines Geständnisses klar. Das war einer der strafmildernden Umstände, die ihm der Staatsanwalt zugute hielt. Der andere: Er hatte Waren im geringen Wert mitgehen lassen. Dagegen wogen die hohe Anzahl der bereits verurteilten Straftaten und der Zeitpunkt des erneuten Vergehens schwer: Zwischen den letzten beiden Delikten war nur wenig Zeit verstrichen.

Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit sollte drei Jahre andauern. Dies sei als eine letztmalige Warnung anzusehen, sagte der Staatsanwalt.

Der Richter sah in seinem Urteil keinen Sinn in einer Gefängnisstrafe auf Bewährung. Er wandelte die beantragten vier Monate Gefängnis in eine Geldstrafe von 1200 Euro um. Das sei wirksamer als der Freiheitsentzug auf Bewährung, sagte er in seiner Urteilsbegründung. Gleichwohl schloss er sich dem Staatsanwalt an, dass dies eine letzte Warnung für den Angeklagten sei. Eine erneute Straftat würde wesentlich strenger geahndet.

(bege)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort