Wermelskirchen 23.000 Euro gestohlen - ein Jahr Haft auf Bewährung für 28-Jährige

Wermelskirchen · Die Geschichte, die die Angeklagte (28) im Amtsgericht Wermelskirchen auftischte, klang von Anfang an nach Märchen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf schweren Diebstahl in zwei Fällen. Als Geschäftsführerin eines Getränkeladens soll sie das Vertrauen des Inhabers missbraucht haben und zwei Tageseinnahmen im Gesamtwert von rund 23.000 Euro aus dem Tresor der Firma entwendet und zu Hause aufbewahrt haben.

Ja, sie habe das Geld mit nach Hause genommen, sagte die Angeklagte dazu. Ihr Chef habe von einer Einbruchserie in der näheren Umgebung gehört und sie angewiesen, die Tageseinnahmen nach Feierabend nicht im Tresor zu lassen sondern stattdessen eine leere Geldtasche als falsche Spur unter einer Palette zu verstecken und das Geld tatsächlich mit nach Hause zu nehmen. Am nächsten Tag sollte sie das Geld dann wieder in den Tresor legen, bis die Sicherheitsfirma erschien, die zweimal in der Woche das Geld zur Bank brachte.

Dann sei sie aber krank geworden. Deswegen habe sie das Geld nicht zurückbringen können. Ihr Chef wollte das Geld haben und habe sie in die Firma zitiert. Er bezichtigte sie des Diebstahls. Zusammen mit einem weiteren Mann seien sie anschließend zu dritt in ihre Wohnung gefahren. Dort habe sie die Einnahme eines Tages ihrem Chef ausgehändigt. Dieser wollte aber auch die andere Tageseinnahme haben, die sie ihm dann auch gegeben habe. Sie sei sich keiner Schuld bewusst, sagte die 28-Jährige. Es sei ein Fehler gewesen, sich darauf einzulassen, sie sei zu gutmütig.

Der Chef und der Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, der eine Kamera im Tresorraum installiert hatte, schilderten einen anderen Sachverhalt: Als der Chef das Fehlen der Tageseinnahmen bemerkt hatte, hätten sie Kameraaufzeichnungen aus dem Tresorraum überprüft. Am Tattag war eine Person zu erkennen, die nur so tat, als würde sie Geld in den Tresor legen. Sie verdeckte ihr Gesicht auf unnatürliche Weise. An diesem Tag war die Angeklagte die einzige, die den Tresorschlüssel hatte. Der Chef versicherte, dass er seiner Mitarbeiterin niemals den Auftrag gegeben hatte, das Geld zu Hause aufzubewahren. Der Sicherheitsmann sagte zudem, dass die Angeklagte zugegeben hatte, das Geld genommen zu haben.

Der Verteidiger argumentierte, dass die Schuld seiner Mandantin nicht zweifelsfrei bewiesen sei. Er forderte einen Freispruch. Der Richter verurteilte die Angeklagte wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung. Als Auflage muss sie ihrem Chef 3600 Euro als Wiedergutmachung zahlen. Einer der Gründe für die Schuld der Angeklagten war laut Richter die Tatsache, dass sie das gesamte Geld nicht auf Anhieb herausgerückt hatte.

(bege)
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