Wermelskirchen 2400 Euro Geldstrafe für Fahren ohne Führerschein

Wermelskirchen · Der Angeklagte war mehrfach vorbestraft.

Während seiner letzten Verhandlung vor dem Amtsrichter hatte der 44-jährige Angeklagte noch die Aussage verweigert. Diesmal - es ging um dieselbe Anklage - legte er auf Anraten seines Verteidigers und nach vorheriger Diskussion über den zu erwartenden Ablauf der Verhandlung ein Geständnis ab. Die Polizei hatte ihn in Wermelskirchen erwischt, einen Lastkraftwagen im Straßenverkehr geführt zu haben, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.

Noch bevor er in Wermelskirchen angeklagt wurde, musste der Mann sich einer weiteren Anklage in einer anderen Stadt erwehren: Hierbei ging es um Raub und Körperverletzung - weitaus schwerwiegender als Fahren ohne Führerschein. Hinzu kam, dass er eine beachtliche Menge von Vorstrafen auf dem Kerbholz hat und noch unter Bewährung steht. Doch sein Mandant wolle endlich sein Leben in den Griff bekommen, argumentierte der Verteidiger. Der Angeklagte habe eine alkoholkranke Lebenspartnerin und müsse für drei Kinder Unterhalt zahlen.

In diesem Zusammenhang sei auch die Anklage wegen Raubes und Körperverletzung zu sehen: Er habe seiner Lebenspartnerin gewaltsam die Geldbörse entwendet. Mittlerweile habe die Lebenspartnerin die Anzeige zurückgezogen. Eine erneute Verurteilung - vielleicht sogar wegen Verletzung der Bewährungsauflage zu einer Haftstrafe - nütze wenig.

Und dann erzählte der Angeklagte: Ja, er sei ohne Führerschein gefahren. Er habe damals gerade eine neue Arbeitsstelle angetreten und habe sie nur bekommen, weil er vorgegeben hatte, einen Führerschein zu besitzen. Er müsse doch seine Familie ernähren. Seine letzte, diesbezüglich einschlägige Vorstrafe sei fast zehn Jahre her, konstatierte die Staatsanwältin. Das sei beinahe wie erstmalig. Um dem Angeklagten den weiteren Lebensweg nicht zu verbauen, forderte sie eine Geldstrafe von 1600 Euro und für sechs Monate Führerschein-Entzug.

Das Urteil des Amtsgerichts ging deutlich darüber hinaus: 2400 Euro Geldstrafe und zwei Jahre Führerschein-Entzug. Er hoffe, dass der Mann danach einen Führerschein erlangen werde, sagte der Richter.

(bege)
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