Wermelskirchen 3600 Euro Geldstrafe für Fahren ohne Führerschein

Wermelskirchen · Der Angeklagte schüttelte den Kopf, als könne er es selbst nicht verstehen. "Leider stimmt die Anklage", sagte er. Der 50-Jährige aus Wermelskirchen bestätigte damit, dass er Anfang des Jahres ein Auto gefahren hatte, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Leider war es nicht das erste Mal. Der Mann konnte sich sein Fehlverhalten nur mit Problemen auf seiner Arbeitsstelle erklären. "Ich hatte meinen Kopf überhaupt nicht frei", sagte er.

Die Firma, in der er arbeitet, hatte ihn abgemahnt, erklärte der Angeklage vor dem Amtsrichter. Das habe ihm schwer zu schaffen gemacht. Er habe an nichts anderes mehr denken können. "Ich habe alles von mir weggeschoben", sagte er. Auch die Tatsache, dass er vor drei Jahren seinen Führerschein verloren hatte. Der Angeklagte stottert heute noch eine Geldstrafe von 3000 Euro in monatlichen Raten von 100 Euro ab.

"Ich weiß, ich hätte nicht mehr fahren dürfen", beteuerte er. Aber jetzt müsse er dazu stehen, damit er endlich wieder einen klaren Kopf bekomme. Er wolle sich nun auch ernstlich bemühen, den Führerschein wieder zu erlangen. Laut dem Bundeszentralregister hatte der Angeklagte bereits einige Vorstrafen hinter sich, darunter wegen Trunkenheit am Steuer und mehrfachen Fahrens ohne Führerschein.

"Wie stellen Sie sich vor, den Führerschein zu erlangen?", fragte der Richter. "Ich muss mal mit der Straßenverkehrsbehörde reden", lautete die Antwort. Der Richter klärte ihn auf: Nach Gesetz bekomme er jetzt einen erneuten Führerscheinentzug von mindestens einem Jahr aufgebrummt, weil schon eine Führerscheinsperre verhängt worden sei.

Genau diese Sperre forderte der Staatsanwalt, und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro dazu. Die Geldstrafe müsse höher sein als die letzte Strafe, kommentierte der Staatsanwalt.

Das Urteil entsprach seinen Forderung. "Das muss jetzt aufhören!", ermahnte der Richter den Mann ernstlich. Das nächste Mal müsse er ins Gefängnis. "Ich hatte mit einer milderen Strafe gerechnet", sagte der Mann. "Aber ich stehe dazu."

(bege)
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