Wermelskirchen 45-Stunden-Plätze - Stadt setzt auf Ausnahmegenehmigung

Wermelskirchen · Die Stadtverwaltung setzt darauf, dass das Ministerium für Familie, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW der Stadt Wermelskirchen eine Ausnahmegenehmigung erteilt, damit alle Jungen und Mädchen für die 45-Stunden-Plätze im Ü3-Bereich in den Kindertagesstätten aufgenommen werden können. Die Mehrheit des Ausschusses hofft ebenso und gab der Verwaltung den Auftrag, diese Genehmigung zu beantragen. Gleichzeitig wurde die Gruppenstruktur festgelegt.

Große Bedenken hatte indes Karin Görne (Bürgerforum) mit der Formulierung des Beschlussvorschlages. Dort steht schon klipp und klar drin, dass bei einer Ablehnung des Antrages durch die Landesregierung die "Plätze entsprechend den prozentuellen Steigerungen bei allen Trägern von Tageseinrichtungen zu kürzen" seien. Diesen Satz wollte Görne gern gestrichen haben, bevor nicht das Ministerium sich zum Antrag geäußert habe.

Sozialdezernent Jürgen Graef wollte eine Diskussion wie in den vergangenen Jahren vermeiden, wo es ein Hin und Her gegeben hatte. "Wenn der Antrag positiv entschieden wird, gibt es keine Diskussion." Wenn das Ministerium ablehne, entscheide das Jugendamt wie in der Vorlage, oder bei Streichung des Satzes müsse es eine Sondersitzung des Ausschusses geben.

Dagmar Eppert (FDP) dachte laut über ein mögliches Splitting dieser 45-Stunden-Plätze nach. "Nicht alle Eltern brauchen diese Plätze fünf Tage die Woche. Vielleicht könnte man sie auf mehrere verteilen." Graef erklärte, dass so etwas in der derzeitigen Situation nicht möglich sei. "Stellen Sie uns das nötige Personal zur Verfügung. So etwas ist mit unserer Personaldecke nicht zu händeln." Denn letztlich müsse jeder Antragsteller abgefragt werden.

Entsetzt reagierte der Sozialdezernent auf die Frage von Karin Görne, ob nicht die Stadt die Kosten für die 49 zusätzlichen Plätze übernehmen könne. "Das ist doch nicht ihr Ernst, Frau Görne?!" Darauf antwortete sie nicht. Als Brigitte Krips (CDU) nachhakte und wissen wollte, ob es eine freiwillige Leistung der Stadt sei, wenn das Land die Ausnahmegenehmigung nicht erteile und die Stadt die Kosten übernehme, sagte Graef: "Ja, das wäre ein Sonderzuschuss. Ich kann aber diesen Weg nicht empfehlen."

Görnes Antrag wurde bei zwei Ja-Stimmen (Görne und Eppert) abgelegt.

(RP)
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