Wermelskirchen 53-Jähriger pflanzt heimlich Cannabis an - 600 Euro Strafe

Wermelskirchen · Eine in Wermelskirchen selten angebaute Feldfrucht ließ ein 53-jähriger Kraftfahrer erblühen: Cannabis. Die Polizei entdeckte im Juni 47 Pflanzen dieser Gattung im Garten des Wermelskircheners an einer Garagenwand. Der Mann hatte keine Genehmigung dafür und stand jetzt vor dem Kadi im Amtsgericht. Er war sich seiner Schuld bewusst und gab alles zu. "Ich weiß, es war dumm von mir. Vermutlich werden Sie es kaum glauben, Frau Richterin, warum ich das getan habe."

"Vom Prinzip her" habe er Cannabis angebaut, um seiner behinderten Mutter zu helfen. Er sei ihr einziges Kind und habe sie ganz alleine gepflegt. Sie sei nunmehr im Alter von 94 Jahren gestorben und sei über ein Jahr sehr dement gewesen. Sie habe auch unter Schmerzen gelitten. Und deswegen, um ihr das bisschen Leben, das sie noch vor sich hatte, eventuell zu erleichtern, habe er Cannabis-Körnchen auf den Boden geworfen. Er hatte sie zufällig in einem alten Schrank gefunden. "Die Körner waren jahrzehntealt", sagte er. Sie stammten noch "von ganz früher". Er habe sie damals geschenkt bekommen - von wem, wisse er nicht mehr. Sie seien auch schon welk gewesen. Er habe auch gar nicht damit gerechnet, dass die Saat aufginge. Als dann doch die Pflänzchen sprossen, wollte er damit seiner Mutter Erleichterung verschaffen: "Ich wollte das nicht selbst konsumieren." Er habe nichts Kriminelles tun wollen. Es sei ein schlimmes Theater um die Vormundschaft seiner Mutter gewesen, das sie sehr aufgeregt hatte. Er wollte sie damit auch beruhigen.

Da der Angeklagte nicht vorbestraft war, sich geständig zeigte und auch die konfiszierten Pflanzen nicht wiederhaben wollte, kamen Richterin und Staatsanwalt überein, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 600 Euro einzustellen. Der Angeklagte war einverstanden, er bat aber um Ratenzahlung, da er noch auf die Zuteilung seines Erbes warte und im Moment kein Geld übrig habe. Das könne er mit der Gerichtskasse ausmachen, sagte die Richterin und beendete die Verhandlung. Wenn der Mann die Geldbuße vollständig gezahlt hat, ist das Verfahren gegen ihn endgültig beendet.

(bege)
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