Wermelskirchen 900 Euro Strafe wegen Trunkenheit am Steuer

Wermelskirchen · Ein Mann wurde mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut von der Polizei am Steuer seines Fahrzeugs erwischt.

Die Polizei hatte einen Autofahrer mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut am Steuer seines Autos erwischt. Das ist stark verkehrsgefährdend. Ab 2,0 Promille spricht man vom "Betäubungsstadium". Es geht einher mit starken Gleichgewichts-, Konzentrations-, Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen. Kein Wunder, dass die Polizei den Führerschein gleich an Ort und Stelle einbehielt.

Der Drang zum Autofahren muss gleichwohl beim Erwischten übermächtig gewesen sein: Er wurde noch zweimal am selben Tag unabhängig voneinander von Passanten am Weiterfahren mit seinem Auto gehindert. Bei einer Gelegenheit soll er mit seinem Fahrzeug quer auf der Straße gestanden haben. Er wurde jetzt zur Verhandlung vor das Amtsgericht am Brückenweg geladen, um die genauen Umstände der Tat(en) zu klären. Doch er erschien gar nicht erst.

Für solche Fälle gibt es Regeln: Das Gericht kann den Angeklagten polizeilich vorführen lassen oder einen Strafbefehl erlassen. Dabei entscheidet es nach Aktenlage. Der Strafbefehl gilt als gültiges Urteil, wenn der Angeklagte dagegen keinen Einspruch einlegt. Das Gericht entschied sich für den Strafbefehl. Er lautet auf eine Geldstrafe. Sie wird nach Aktenlage bestimmt. Für die erste Tat wurden dem Angeklagten 60 Tagessätze auferlegt, für die anderen beiden Taten zusammen 40 Tagessätze. Daraus bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen. Als Tagessatz bestimmte das Gericht für den Angeklagten zehn Euro. Das entspricht dem Straftagessatz für einen Empfänger von Sozialleistungen nach Hartz IV. Der Angeklagte muss also 900 Euro berappen.

Wäre der Mann zum Verhandlungstermin erschienen, hätte er vielleicht mildernde Umstände geltend machen können.

(bege)
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