Wermelskirchen Ab sofort Wahlvorschläge für neuen Seniorenbeirat nennen

Wermelskirchen · Nach der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen ruft Bürgermeister Rainer Bleek als Wahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Seniorenbeirat am 5. Juli auf. Bei dieser Wahl sind neun stimmberechtigte Mitglieder des Seniorenbeirats zu wählen.

Wahlvorschläge können von Gruppierungen der Seniorenarbeit, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen sowie Einzelpersonen, möglichst in Block- oder Maschinenschrift, bis zum 22. Mai, 15 Uhr, auf amtlichen Vordrucken beim Wahlleiter eingereicht werden, teilt die Stadtverwaltung mit. Wahlberechtigt sind alle Wermelskirchener, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens zwölf Monaten in der Stadt wohnen und am 35. Tag vor der Wahl mit der Hauptwohnung in Wermelskirchen gemeldet sind. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer nach § 8 des Kommunalwahlgesetzes nicht wählen darf. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte.

Ein Wahlvorschlag ist von mindestens zehn Wahlberechtigten zu unterzeichnen. In den amtlichen Vordrucken für die Unterstützungsunterschriften sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift in Blockschrift auszufüllen. Ein Wahlvorschlag ist ungültig, wenn er verspätet eingegangen ist, wenn er auf einem anderen als dem vom Wahlamt überlassenen Vordruck eingereicht wird, wenn die Zustimmung des Wahlbewerbers fehlt, wenn die vorgeschriebenen Unterstützungsunterschriften fehlen oder wenn der Bewerber nicht wählbar ist.

Alle für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke können ab sofort beim Bürgermeister als Wahlleiter im Rathaus - Zimmer 2.29 (Frau Salamon) oder Zimmer 2.33 (Frau Selbach) - während der allgemeinen Sprechstunden kostenfrei angefordert und abgeholt werden.

(ser)
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