Wermelskirchen Abbruchhaus ist jetzt ein "Kulturschatz"

Wermelskirchen · Die Stadtverwaltung sieht in der Prüfung der Denkmalschutzwürdigkeit einen normalen Verwaltungsvorgang. Den Anstoß gab letztlich Henning Rehses Vorschlag, das Gebäude ins Freilichtmuseum Lindlar zu bringen.

Der denkmalgeschützte Erhalt der ehemaligen Obdachlosenunterkunft an der Berliner Straße/Ecke Taubengasse wird von der Stadtverwaltung als "Kulturschatz der Stadt" bewertet. Das ist das Ergebnis einer Antwort, die die Stadtverwaltung auf eine Anfrage von Henning Rehse (WNKUWG) jetzt gibt. Der Fraktionsvorsitzende hatte um Akteneinsicht gebeten, da er im Vorgehen der Stadtverwaltung rund um die ehemalige Unterkunft einen Skandal witterte. Denn nach seiner Ansicht nach habe die Denkmalschutzbeauftragte eigenmächtig gehandelt und beim Landschaftsverband Rheinland die Prüfung des Gebäudes unter Denkmalschutzkriterien beantragt (BM berichtete exklusiv).

Was war passiert? In den vergangenen Jahren rückte die heruntergekommene, seit vielen Jahren leerstehende Unterkunft immer wieder in den Fokus. Hintergrund: Dort sollten einst eigentlich Parkplätze gebaut werden. Dafür hatten die Eigentümer dieses Gebäude im Rahmen der Sanierung dieses Stadtteils an die Stadt verkauft. Dazu kam es nicht. Dennoch ist im Flächennutzungsplan dort immer noch eine Parkfläche ausgewiesen. Potente Investoren für ein Parkdeck haben sich inzwischen zurückgezogen; Mitte August haben dann die Grünen den Antrag gestellt, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Das rief Rehse auf den Plan, der dann Akteneinsicht erhielt.

In einer Anfrage an die Stadtverwaltung warf er der Denkmalschutzbeauftragten vor, mit ihrem Prüfungsauftrag politische Beschlüsse, eben den Verkauf des Gebäudes, missachtet und konterkariert zu haben. Rehse: "Dieses Handeln, auch in Bezug auf die Denkmalprüfung der Schmiede im Eifgen, wo es einen Kaufinteressenten gibt, verursacht der Stadt einen Schaden in sechsstelliger Höhe." Die Nachfolgekosten einer möglichen Sanierung und Unterhaltung könnte noch einmal in sechs- bis siebenstelliger Höhe liegen, mutmaßt er.

Die Stadtverwaltung erklärt dazu nach einwöchiger Prüfung, dass die Mitarbeiterin habe "von Amts wegen handeln" müssen, wenn es Hinweise gebe, dass ein Objekt denkmalschützwürdig sein könnte. Die Untere Denkmalschutzbehörde, eben die Stadt, habe dann das Eintragungsverfahren einzuleiten. Dabei bestehe laut Denkmalschutzgesetz die Eintragung "unabhängig von aktuellen kommunalen Interessenlagen".

Die Stadtverwaltung sucht derzeit für das Objekt an der Berliner Straße nach "historischen Akten" im Archiv. Vermutlich sei die Einleitung eines Verfahrens schon im Zusammenhang mit dem Sanierungsgebiet in 2001 für die Umgestaltung der Innenstadt erstmalig aufgeworfen worden, heißt es in der städtischen Stellungnahme.

Nach heutiger Aktenlage ist aus Sicht der Stadtverwaltung davon auszugehen, dass spätestens seit der Diskussion um die Verlegung des Gebäudes ins Bergische Freilichtmuseum Lindlar (2012 und 2013) die Fragestellung der Denkmalwürdigkeit wieder aufgegriffen wurde. "Spätestens hier bekam die Behörde Anhaltspunkte für ihr Handeln von Amts wegen", schreibt die Stadt in ihrer Antwort an Rehse. Und weiter: "Wenn ein Freilichtmuseum Interesse an einem Fachwerkgebäude zeigt, muss eine Denkmalbehörde von Amts wegen ermitteln." Im Klartext: Das Freilichtmuseum hat das Gebäude mit seiner originalen Bausubstanz als wertvoll erachtet, so dass es aus Sicht der Verwaltung denkmalwürdig ist.

In ihrem Fazit kommt die Stadtverwaltung zu dem Schluss, dass es letztlich die Aktivitäten von Henning Rehse in dieser Sache, der eine Überführung nach Lindlar begrüßte, gewesen seien, die dazu geführt hätten, dieses Objekt einer Prüfung zuzuführen. Es hätte also keinerlei Anträge, wie von den Grünen, bedurft, um das "Geschäft der laufenden Verwaltung, also das Eintragungsverfahren, voranzutreiben".

Die Einbindung des Rates sieht die Stadtverwaltung anders als Rehse. "Denkmalsachen sind Geschäft der laufenden Verwaltung", heißt es. Die Verwaltung treffe, wie es das Gesetz verlange, "rein nach fachlichen Kriterien, nicht nach politischen Kriterien, ihre Entscheidung". So bewerte die Denkmalschutzbeauftragte eine Unterschutzstellung nicht als Schaden, so wie es Rehse äußere.

"Die Unterschutzstellung stellt eine Wertaussage dar. Dieses Objekt ist ein Kulturschatz der Stadt", heißt es in der Antwort. Laut Stadtverwaltung geht es dabei um Standortqualität, Förderung der mittelständischen Wirtschaft, Schaffen von Arbeitsplätzen, die Steigerung der Attraktivität und des Tourismus dieser Stadt. Kosten oder Folgekosten würden bei so einer Bewertung in das Verfahren nicht einfließen, so die Stadt.

(RP)
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