Wermelskirchen Abrechnungsfehler kostet Stadt wohl 660.000 Euro

Wermelskirchen · Die Stadt Wermelskirchen wird wohl auf einem Großteil des Schadens sitzenbleiben, der Ende 2013 durch das Verschicken fehlerhafter Bescheide entstanden ist.

Die Stadt hat sich mit der Versicherung des Ingenieur-Büros auf einen Vergleich geeinigt. Es gibt 300.000 Euro - der Schaden lag aber bei 960.000 Euro.

Bereits 2012 hatte das Rechnungsprüfungsamt auf mögliche Verjährungsprobleme bei Schlussabrechnungen von Anliegerbeiträgen hingewiesen. Das setzte die Stadtverwaltung 2013 unter Druck, denn die Abrechnungen für den Straßenausbau Brückenweg, Kölner Straße, Eich, Telegrafenstraße und Bügeleisen standen an. Wären die Bescheide nicht fristgerecht Ende 2013 verschickt worden, hätten alle Anlieger der Innenstadt ihre Vorauszahlungen zurückbekommen - etwa zwei Millionen Euro.

Da aufgrund eines Stellenwechsels in der Beitragssachbearbeitung 2013 keine Fachkraft vorhanden war, die die Bescheide fristgerecht abarbeiten konnte, wurde ein externes Ingenieur-Büro mit der Beitragserhebung beauftragt. Die Frist wurde zwar eingehalten, aber die Bescheide waren fehlerhaft. Das wurde 2014 festgestellt.

Seit Herbst 2015 beschäftigte sich das Landgericht Aachen nun mit der Klage der Stadt gegen das Büro - jetzt ist es zum abschließenden Vergleich gekommen. 300.000 Euro gibt es, die Stadt bleibt auf 660.000 Euro sitzen. Ob die Eigenschadensversicherung weitere 100.000 Euro übernehmen wird, ist noch unklar, sagt Bürgermeister Rainer Bleek. Sollte sie einspringen, wäre der Stadt ein Schaden von 560.000 Euro entstanden - der müsste aus Steuergeldern bezahlt werden. Auf die Anlieger kommen keine Kosten zu.

Kritik übte der Bürgermeister an seinem Vorgänger und den damaligen politischen Entscheidungen zur Personalpolitik. "Das ist das Ergebnis, wenn Personal am falschen Punkt eingespart wird." Die Stadt hätte wirtschaftlich arbeiten müssen.

Für den Bürgermeister ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Es werde juristisch geprüft, wie es jetzt weitergehe: ob nämlich innerhalb der Organisationsstruktur Fehler gemacht wurden.

(RP)
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