Wermelskirchen Amtsgericht: Fahrt unter Alkohol "kostet" 1600 Euro

Wermelskirchen · 28 Jahre alt und dann mit 2,02 Promille Blutalkohol am Steuer eines Autos: Dass so etwas nicht gut gehen kann, hatte sich die Angeklagte offensichtlich nicht überlegt. Sie verursachte einen Unfall mit einem Schaden von über 26.000 Euro. Jetzt saß sie im Saal des Amtsgerichtes. Ihre Kritik- und Erkenntnisfähigkeit habe aufgrund ihres umfangreichen Alkoholgenusses gelitten, argumentierte später ihr Verteidiger in seinem Plädoyer. Die junge Frau war im vollem Maße geständig; alle Fakten sprachen gegen sie.

Es ging in diesem Verfahren in erster Linie um die Frage: vorsätzliche oder fahrlässige Trunkenheit am Steuer? Dazu wollte der Richter wissen, wie es überhaupt dazu gekommen war. Immerhin könnte so mancher mit einem derartigen hohen Blutalkoholpegel kaum noch geradeaus laufen. Ob sich ihr Körper etwa an größere Mengen Alkohol gewöhnt habe? Ja, sie habe damals - vor knapp einem Jahr - öfters getrunken, gab die Angeklagte zu. Sie habe unter der Trennung von ihrem Lebenspartner sehr gelitten. Sie habe sich am Tattag irgendwie noch sicher gefühlt, ein Auto zu fahren. "Ich habe nicht darüber nachgedacht, mich ans Steuer zu setzen. Plötzlich war der Autoschlüssel in meiner Hand."

Aber der Drang zum Alkohol sei jetzt vorbei. Ihr Vergehen tue ihr sehr leid, beteuerte sie. Sie habe auch sofort nach dem Unfall eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch genommen und ihren Alkoholgenuss drastisch eingeschränkt. Sie liefere regelmäßig Blutproben ab, um ihre Abstinenz zu beweisen. Sie habe noch Glück im Unglück gehabt, sagt der Richter. Niemand sei zu Schaden gekommen.

Die Staatsanwältin konnte einen Vorsatz nicht erkennen und stellte eine fahrlässige Verkehrsgefährdung fest. Gleichwohl: "Das muss man erst einmal schaffen, mit 2,02 Promille noch Auto zu fahren", sagte sie. Sie forderte eine Geldstrafe von 1600 Euro und einen sechsmonatigen Führerscheinentzug. Der Verteidiger erklärte sich damit einverstanden. Er bat, den Führerschein wieder auszuhändigen. Seine Mandantin habe bereits elf Monate auf ihren Führerschein verzichten müssen. "Ich habe Mist gebaut; es wird nicht wieder vorkommen", sagte die Angeklagte in ihren letzten Worten. Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 1600 Euro und einen dreimonatigen Führerscheinentzug. Es sei ein vergleichsweise mildes Urteil, sagte er. Die Höchststrafe betrage Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren.

Die Angeklagte sei gemäß Polizeibericht noch von der Polizei verfolgt worden und dabei auch über den Bürgersteig gefahren. Dennoch er erkannte ihre Reue und Maßnahmen zur Besserung an. Er händigte der Frau ihren Führerschein sofort aus.

(RP)
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