Wermelskirchen Aussage gegen Aussage - Gericht vertagt Verhandlung

Wermelskirchen · Ausgebremst und dadurch einen Auffahrunfall verursacht? Diesen Vorwurf des Staatsanwaltes wollte der 59-jährige Wermelskirchener nicht auf sich sitzen lassen. Sein Verteidiger protestierte. Der Polizeibericht als Grundlage der Anklage sei schlichtweg falsch, sagte er. "Er beruht auf Fantasie und ist völlig unbrauchbar." Der Richter nahm diesen Einwurf gelassen zur Kenntnis und wiederholte noch einmal die Fakten der Anklage.

Unstrittig war, dass ein 86-jähriger Zeuge dem Angeklagten an der Einmündung der Bergstraße in die Thomas-Mann-Straße die Vorfahrt genommen hatte. Daraufhin soll der Angeklagte ihm mit seinem Auto gefolgt, anschließend überholt und kurz vor ihm abrupt abgebremst haben. Die Folge: Ein hinter dem Zeugen fahrender Mercedes fuhr auf das Auto des Zeugen auf.

Im Polizeibericht seien falsche Straßennamen verwendet worden, sagte der Richter. Aber das habe keinen Einfluss auf das Geschehen. Die Anklage lautete auf vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung.

Der Angeklagte stellte seine Sicht dar: Nachdem ihm die Vorfahrt genommen worden war, sei er dem sehr langsam fahrenden Zeugen gefolgt und habe ihn mit den maximal erlaubten 30 km/h überholt. Dabei habe er ein "Ratschen" gehört. Er habe angehalten, aber keinen Schaden feststellen können. Er sei aber "nervlich völlig fertig gewesen", weil er wegen eines Termins in Eile gewesen sei. Der Zeuge sei auch ausgestiegen, habe sich dann aber wieder in sein Auto gesetzt - und dann sei der Mercedes auf ihn aufgefahren.

Der Zeuge fügte noch hinzu, dass er nicht schneller als die erlaubten 30 km/h gefahren sei, gleichwohl sei das rechte Hinterrad seines Autos verbogen gewesen. "Ich bin froh, dass ich am Leben geblieben bin", sagte er. Der Angeklagte sei außer sich gewesen und habe sehr laut herumgeschrien. Der Polizeibericht zitierte Aussagen von namentlich nicht genannten Passanten, die die Aussage des Zeugen bestätigten.

"Völlig unbrauchbar", kommentierte der Verteidiger und wollte die Aufhebung des Fahrverbotes für seinen Mandanten erreichen. Licht ins Dunkel hätte der Fahrer des Mercedes bringen können. Er war zwar als Zeuge geladen, aber nicht erschienen.

Der Richter vertagte daraufhin die Verhandlung. Der Angeklagte muss auf seinen Führerschein also noch ein wenig länger warten.

(bege)
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