Wermelskirchen Nachbarn beschweren sich über Autolärm

Wermelskirchen · Am Busbahnhof führte ein Händler an Sonntagen und zu später Stunde Fahrzeuge vor.

 Den Parkplatz am Busbahnhof nutzt ein Autohändler als Ausstellungs- und Verkaufsfläche.

Den Parkplatz am Busbahnhof nutzt ein Autohändler als Ausstellungs- und Verkaufsfläche.

Foto: Solveig Pudelski

Der Geduldsfaden der Anlieger war gerissen, als der "Nachbar" nicht nur an Sonntagen, sondern auch gegen 23 Uhr Gebrauchtwagen zum Verkauf anbot. Dabei wurde Autos auch gestartet, Motoren heulten auf, beschreiben Werner und Anja Güntermann die nächtliche Ruhestörung am Busbahnhof, wo direkt neben ihrem Haus ein Parkplatz einem Autohändler als Ausstellungs- und Verkaufsfläche für Autos dient. Sie wendeten sich an das Ordnungsamt.

"Wir haben den Betreffenden angeschrieben und auf die Ruhezeiten aufmerksam gemacht", sagt Arne Feldmann, Leiter des Ordnungsamtes. Mehr könne man zunächst nicht unternehmen, der Ruhestörer müsse auch Gelegenheit zu einer Stellungnahme haben. Das Schreiben hat inzwischen offenbar Wirkung gezeigt, zu einer weiteren Ruhestörung kam es bisher nicht, räumt Anja Güntermann ein.

Aber das Ehepaar Güntermann fragte sich, ob ein Autohandel auf einer Parkplatzfläche rechtlich zulässig sei. "Es handelt sich doch um einen Parkplatz des Gaststätten-Inhabers von ,Onkel Nestor'", meint Anja Güntermann. Zum einen sei der Parkraum in der Innenstadt ohnehin knapp. An einem Tag habe sich ein Kunde in ihre Hauseinfahrt gestellt und habe ihr zugerufen, dass er gleich wieder wegfahre. "Wie sieht es denn mit dem Stellplatznachweis aus?", fragte sich Anja Güntermann.

Zum anderen stünden nicht alle Wagen auf versiegelten Flächen. Ist das alles rechtens? Offensichtlich schon, wie eine Nachfrage unserer Redaktion ergab. Es handele sich um eine private Fläche, die der Eigentümer vermietet habe. "Baurechtlich ist das alles in Ordnung", sagt Florian Leßke, Amtsleiter für Stadtentwicklung. Die Ausstellungsfläche liege in einem Mischgebiet, sie sei für diesen Zweck baugenehmigungsfrei. Gegen den Autohandel sei nichts einzuwenden, solange sich der Betreiber an die Ruhezeiten und die üblichen Auflagen halte. Dazu gehöre, dass die Wagen dort nicht gewaschen werden und im Falle einer Panne ausgelaufenes Öl ordnungsgemäß beseitigt wird. Auch dem Vermieter sei kein Vorwurf zu machen, er könne die erforderlichen Stellplätze für seine Gaststätte an anderer Stelle nachweisen, dies werde anhand von eingereichten Plänen derzeit überprüft.

(pd)
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