Wermelskirchen Betrunkene Autofahrerin spuckt Polizistin ins Gesicht

Wermelskirchen · Die 42-Jährige wurde zunächst mit zwei Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt - dann wehrte sie sich gegen die Blutabnahme.

Mit 2,07 Promille Alkohol im Blut erwischte die Polizei eine 42-jährige Frau am Steuer eines Autos auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes. Ihr Ehemann saß auf dem Beifahrersitz und war ebenfalls alkoholisiert. Die Tatzeit: vor etwa einem Jahr, vormittags um 11.30 Uhr. Jetzt verhandelte das Amtsgericht den Fall. Zum Vorwurf des Fahrens unter Alkoholeinfluss kam noch hinzu, dass die Frau sich vor der Blutabnahme gewehrt hatte. In der Toilette soll sie die beaufsichtigende Polizeibeamtin zweimal bespuckt haben. Beim zweiten Mal soll sie sogar direkt in den Mund der Beamtin gespien haben.

Die Angeklagte gestand den ersten Teil der Anklage - Fahren unter Alkoholeinfluss - umfassend. Ja, und sie habe auch einmal in Richtung der Beamtin gespuckt. Aber mehr sei nicht passiert.

Die Polizeibeamtin schilderte das Geschehen wie folgt: Vor der Blutabnahme sei die Angeklagte zur Toilette gegangen und habe sich im Vorraum mehrmals mit beiden Händen Wasser in den Mund geschaufelt. Da sie aber keine Schluckbewegungen vollführt habe, habe sie der Angeklagten die Hände ins Waschbecken gedrückt.

Daraufhin habe die Angeklagte sie mit dem Wasser im Mund angespuckt. "Reflexartig schloss ich die Augen und schlug der Frau zur Abwehr ins Gesicht", sagte die Beamtin. Eine zweite Beamtin kam hinzu und half, die Angeklagte zu fixieren. Das gelang nicht auf Anhieb, und sie habe einen Schlag der Frau ins Gesicht bekommen. Außerdem spuckte die Angeklagte gezielt in ihren Mund.

Zu einem leichten Schleudertrauma und einer Schwellung im Gesicht sei der Ekel vor dem Speichel der Frau gekommen. Auch sie habe eine Blutprobe abgegeben, um die Möglichkeit einer Infektion auszuschließen. Der Richter glaubte den beiden Beamtinnen. Er sah allerdings auch die gegenteilige Aussage der Angeklagten, nicht ein zweites Mal gespuckt zu haben, nicht als taktisches Manöver an. Es sei gut möglich, dass dieses Geschehen bei ihrem hohen Promillegehalt aus dem Gedächtnis verschwunden sei.

Er verurteilte die Frau für beide Straftaten zu einer Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro. Ihr Führerschein wurde für neun Monate eingezogen.

Damit sei sie mit einem blauen Auge davongekommen, sagte er in seiner Urteilsbegründung. Bei über 90 Tagessätzen wäre die Verurteilung im Führungszeugnis erschienen. Es sei die erste Straftat der Frau, und er wolle ihr den weiteren Weg nicht verbauen. Die Frau hatte sich in ihrem letzten Wort bei der Beamtin entschuldigt.

(bege)
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