Wermelskirchen Bleek: kein Denkmalschutz für das Abbruchhaus

Wermelskirchen · Die Entscheidung ist gefällt: Die ehemalige Obdachlosenunterkunft an der Ecke Berliner Straße/Taubengasse wird nicht unter Denkmalschutz gestellt. Das erklärte gestern der Bürgermeister in einem Antwortschreiben an Henning Rehse (WNKUWG). Rainer Bleek reagierte damit auch auf die exklusive Berichterstattung der Bergischen Morgenpost: In der Montagausgabe hatte die BM berichtet, dass der Landschaftsverband Rheinland Anfang Dezember schriftlich der Stadt erklärt hatte, dass die Kriterien des Denkmalschutzes nicht erfüllt seien. Die Stadt aber hatte noch am 18. Dezember (BM berichtete ebenfalls exklusiv) mitgeteilt, das Abbruchhaus sei ein "Kulturschatz für die Stadt".

"Die Untere Denkmalbehörde (also Stadt, d. Red.) hat keine Veranlassung, das Gebäude unter Schutz zu stellen", schreibt Bleek. Warum der Brief an die Stadt nicht bei der Akte lag, als Rehse sie am 14. Dezember einsah, begründete der Bürgermeister so: "Ein Schriftstück wird einer Akte zugeführt, sobald es beim Sachbearbeiter eingegangen ist. Das Schreiben vom 8. Dezember ging am 15. Dezember bei der Stadt ein."

Der WNKUWG-Politiker ist zufrieden mit der Antwort, andererseits aber auch nicht. "Der Spuk um eine mögliche Unterschutzstellung des Gebäudes ist nunmehr beendet. Nun können die Gremien wieder frei entscheiden, wie mit dem Gebäude umgegangen wird."

Er übte aber gestern Kritik am Verhalten der Stadtverwaltung. "Meine Fragen nach zeitlichen Abläufen, warum in dieser Angelegenheit jahrzehntelang in Sachen Denkmalschutz seitens der Verwaltung nichts passierte, nach Eingang eines Antrags der Grünen jedoch binnen einer Woche gehandelt wurde, kann beziehungsweise will die Verwaltung nicht beantworten", schreibt der Politiker in einer Antwort auf die jüngste Stellungnahme an den Bürgermeister.

Überprüft wird derzeit noch von der Stadtverwaltung der Denkmalwert für das Gebäude Hauptstraße 33. Ergebnisse liegen für dieses Objekt und für Eifgen 8/9 (Schmiede, d. Red.) noch nicht vor, heißt es in dem Schreiben.

(RP)
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