Wermelskirchen Bürgerbeteiligung am neuen Landschaftplan

Wermelskirchen · Bis zum 14. September können Wermelskirchener Anregungen und Bedenken äußern.

 Der Landschaftsplan "Große Dhünn-Talsperre" aus dem Jahr 1993 ist Grundlage der jetzigen Überarbeitung.

Der Landschaftsplan "Große Dhünn-Talsperre" aus dem Jahr 1993 ist Grundlage der jetzigen Überarbeitung.

Foto: Wagner

Für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen überarbeitet die Untere Landschaftsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zurzeit den Landschaftsplan. Bis zum 14. September haben Bürger die Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken zu dem ersten Entwurf des Plans zu äußern, teilt der Kreis mit. "So können die Wermelskirchener aktiv an der Gestaltung ihrer Umwelt mitwirken."

Die derzeitige Überarbeitung hat die bereits seit 2004 bzw. seit 1993 bestehenden Landschaftspläne Nummer zwei ("Eifgenbachtal") und Nummer drei ("Große Dhünn-Talsperre") zur Grundlage. Jetzt geht es laut Kreisverwaltung im Wesentlichen darum, den Landschaftsplan an die aktuelle Rechtslage anzupassen, "denn in den letzten Jahren hat es im Bundesnaturschutzgesetz zahlreiche Änderungen gegeben". Diese umfassen zum Beispiel die Bedeutung von Flächen für einen Biotopverbund.

Im künftigen Landschaftsplan liegen einige Flächen, die eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund haben und daher besonders schützenswert sind. Auf dem Gebiet des Landschaftsplans "Wermelskirchen" gilt für die geplanten Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile eine sogenannte Veränderungssperre. Dort sind vom Zeitpunkt der Bekanntmachung bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans alle Änderungen untersagt, ihre Nutzung ist weiterhin erlaubt. Ziel ist es laut Kreisverwaltung, die Landschaftsplanung im Kreisgebiet zu vereinheitlichen, damit in allen Bereichen die gleichen Bedingungen gelten.

Den Entwurf des neuen Landschaftsplans können Wermelskirchener beim Amt für Planung und Landschaftsschutz im Kreishaus Heidkamp (Am Rübezahlwald 7, Bergisch Gladbach), ab sofort bis zum 14. September montags bis donnerstags von 8.30 bis 16.30 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung einsehen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich den Planentwurf beim Amt für Stadtentwicklung der Stadt Wermelskirchen im Rathaus an der Telegrafenstraße während der Öffnungszeiten anzusehen. Donnerstags von 15 bis 17.30 Uhr steht den Bürgern dort zusätzlich ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung für Fragen und Beratungen zur Verfügung. "Alle Anregungen werden im Verfahren einzeln geprüft, abgewogen und in die Entscheidung mit einbezogen", teilt der Kreis mit.

Weitere Informationen zum Planentwurf und dem Thema Landschaftsplanung stehen auch auf der Internetseite des Kreises (www.rbk-direkt.de) unter dem Stichwort "Landschaftsplan Wermelskirchen" zur Verfügung. Bei konkreten Nachfragen ist auch Bernd Guder, Mitarbeiter bei der Unteren Landschaftsbehörde, unter Tel. 02202 132540 zu erreichen.

(ser)
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