Wermelskirchen Den Roller einfach "laufen" gelassen

Wermelskirchen · 52-Jähriger mit 45 Stundenkilometern von der Polizei erwischt.

Was heißt "vorsätzlich"? Unter diesem Begriff verstand der Angeklagte im Amtsgericht offensichtlich etwas anderes als der Staatsanwalt. "Ich habe meinen Roller einfach laufen lassen", sagte der Angeklagte. "Wider besseres Wissen", sagte der Ankläger. Der Mann habe auf den Tacho schauen und dann auf die Bremse treten können. Er habe aber die Bremse nicht betätigt und damit vorsätzlich gehandelt.

Der Staatsanwalt hatte den 52-jährigen Mann angeklagt, zu schnell mit seinem Roller gefahren zu sein. Erlaubt waren maximal 25 km/h, die Polizei hatte ihn aber laut Anzeige mit 45 km/h erwischt. Die Folge: ein Strafbefehl. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt. "Ich habe nur Einspruch eingelegt, weil ich nicht vorsätzlich gehandelt hatte", sagte der Mann. "Ist der Roller gedrosselt?", fragte die Richterin. Der Angeklagte nickte. "Wie schnell sind Sie gefahren?" Der Angeklagte zuckte mit den Schultern: "Die Straße war abschüssig, ich habe es nicht kontrolliert." Im Übrigen stimme die Anzeige eh nicht, sagte er. Er sei nicht - wie die Polizei angegeben hatte - auf der B 51 von Burscheid in Richtung Wermelskirchen unterwegs gewesen, sondern genau umgekehrt. Und die Polizei habe auch keine genaue Messung gemacht, sie sei einfach hinter ihm hergefahren.

Das war richtig: Die Beamten hatten die vermutete Geschwindigkeit des Rollers vom Tacho ihres eigenen Wagens abgelesen. "45 km/h? Das glaube ich nicht", sagte der Angeklagte. "Das schaffte mein alter Roller sowieso nicht." Und die Beamten hätten noch nicht einmal überprüft, ob sein Roller gedrosselt war. "Wir können ja die Drosselung noch kontrollieren", schlug der Staatsanwalt vor. Der Mann verneinte: "Der Roller ist futsch, er ist mir gestohlen worden."

"Warum haben Sie nicht gebremst?" "Es war bereits Mitternacht, und ich wollte schnell nach Hause." "Was glauben Sie denn, wie schnell Sie gefahren sind?" "Höchstens 30 km/h." "Das sind fünf zu viel." Der Angeklagte senkte den Kopf. "Sie haben recht; ich habe nicht gebremst. Das gebe ich ehrlich zu. Ich habe einen Fehler gemacht. Aber 45 km/h waren es nicht."

Die Blicke zwischen Staatsanwalt und Richterin sprachen Bände. Aufgrund der Tatsache, dass nur eine ungeeichte Messung vorlag und die Drosselung des Rollers nicht mehr nachzuprüfen war, kamen beide überein, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 100 Euro einzustellen. Der Angeklagte stimmte sofort zu. Ob er denn jetzt einen neuen Roller habe?, wollte der Staatsanwalt vom Angeklagten zum Schluss wissen. Dieser bejahte. "Immer schön auf die Bremse treten, wenn's bergab geht", gab ihm der Ankläger mit auf dem Weg.

(bege)
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