Andreas Plewe Die Familie darf Mietvertrag übernehmen

Wermelskirchen · wermelskirchen (jos) Was passiert, wenn ein Mieter verstirbt und wie verändert sich dadurch das Mietverhältnis? Darüber äußerte sich der Jurist des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung, Andreas Plewe, im Gespräch mit dieser Zeitung. .

 Mieterverein-Rechtsanwalt Andreas Plewe Archivfoto;

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Foto: jko

wermelskirchen (jos) Was passiert, wenn ein Mieter verstirbt und wie verändert sich dadurch das Mietverhältnis? Darüber äußerte sich der Jurist des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung, Andreas Plewe, im Gespräch mit dieser Zeitung. .

Was passiert mit dem Mietverhältnis, wenn der Mieter verstirbt?

Plewe Auch mit dem Tod des Mieters erlischt das Mietverhältnis nicht automatisch. Es wird von anderen Personen entweder fortgesetzt oder muss beendet werden. Dabei wird grundsätzlich unterschieden, ob der verstorbene Mieter alleine oder mit anderen zusammen in der Wohnung lebte.

Was ist, wenn der Verstorbene zusammen mit seiner Familie lebte?

Plewe Wenn der Verstorbene mit seiner Familie zusammenlebte, aber nur er den Mietvertrag unterschrieben hatte, dann sind die Familienangehörigen beim Tod des Mieters "eintrittsberechtigt". Sie können den Mietvertrag also einfach übernehmen. Noch unproblematischer ist es, wenn beispielsweise die Ehefrau ebenfalls den Mietvertrag unterschrieben hatte - dann ist auch sie Mieterin und setzt das Mietverhältnis fort.

Was ist, wenn der Verstorbene alleine lebte?

Plewe Hat der verstorbene Mieter alleine gewohnt, dann ist das Mietverhältnis Bestandteil seines Erbes. Liegt kein Testament vor, kommen folgende Personen als gesetzliche Erben in Betracht: Ehegatte, Lebenspartner und die Kinder.

Was sind die Aufgaben des Erben?

Plewe Wer das Erbe antritt, muss sich darum kümmern, dass die Miete beglichen wird, gegebenenfalls auch für die Vergangenheit. Der Erbe muss auch die weitere Abwicklung des Mietverhältnisses erledigen. Das heißt, die Wohnung räumen, eventuell anfallende Schönheitsreparaturen ausführen und sich die Mietkaution auszahlen lassen.

DIE FRAGEN STELLTE JOHANNA SCHUMACHER

(RP)
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