Kommentar Die Pflicht zur Information bleibt

Für die Kommunalpolitiker ist das Thema erst einmal vom Tisch. Sie haben, wenn auch mit erheblicher Verzögerung, zufriedenstellende Antworten zur Abrechnungspanne erhalten. Die aber werden, wahrscheinlich aus taktischen Gründen, der Öffentlichkeit vorenthalten. Denn, so scheint es, geht es bald in die nächste Runde. Die Anwälte von Stadt und Ingenieurbüro werden sich wahrscheinlich vor Gericht treffen. Und der gegnerischen Seite will man natürlich keine "Munition" liefern.

So ist völlig unklar, ob die einst angedeutete Schadenssumme von rund einer Million Euro noch Bestand hat. Ob der Steuerzahler für einen möglichen Schaden aufkommen muss oder die Haftpflicht des Ingenieurbüros aufkommt.

Es gibt letztlich noch viele Fragen, die offen sind - jedenfalls für die Bürger. Hier stehen der Rechnungsprüfungsausschuss wie auch der Bürgermeister in der Pflicht, nach Abschluss des Verfahrens die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. UDO TEIFEL

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort