Wermelskirchen Diebstahl im Wert von 6,72 Euro vor Gericht

Wermelskirchen · Das Verfahren wurde eingestellt, da die Angeklagte bereits wegen anderer Straftaten im Gefängnis sitzt.

Die Trennung von ihrem Mann im Jahr 2013 scheint einer 1973 geborenen Wermelskirchenerin über den Kopf gewachsen zu sein. Mit neun Eintragungen im Strafregister wegen Betrugs- und Diebstahlsfällen sowie den entsprechenden Verurteilungen von Amtsgerichten unter anderem in Dortmund, Solingen, Bayreuth, Köln und Leverkusen musste die Mutter eines dreijährigen Kindes nun vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen erscheinen.

Der Grund: Sie hatte in einem hiesigen Supermarkt aus der Auslage im September des vergangenen Jahres Lebensmittel im Wert von 6,72 Euro gestohlen - Putenschnitzel, Schokoriegel und Miniknödel. Eindeutig und von den Verfahrensbeteiligten unbestritten ein Ladendiebstahl, aber ein Diebstahl geringwertiger Sachen. Darauf konnten sich zumindest Rechtsanwalt, Staatsanwaltschaft und Richter einigen.

Das Gericht stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein, verbunden mit den Worten: "Es ist nicht ratsam, da noch einen drauf zu setzen." Damit fokussierte sich der Richter auf die Tatsache, dass die Angeklagte seit dem Frühjahr in der Justizvollzugsanstalt in Köln inhaftiert ist und dort Ersatzstrafen für die Geldbußen aus den vorangegangenen Verfahren absitzt. Nach Beratungsgesprächen im Gefängnis habe die Angeklagte die Chance, im Oktober vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen zu werden und somit zu ihrem Kind, das zurzeit bei Verwandten lebt, zurückzukehren.

Für den Ladendiebstahl im September 2015 gab die von Hartz IV lebende Angeklagte Geldmangel als Grund an. Der Richter sah sich zu mahnenden Worten veranlasst: "Wir brauchen eine Lösung - nach der Entlassung aus dem Gefängnis darf es so nicht weitergehen! Das ist ja auch ärgerlich für das Kind, das hat weittragende Konsequenzen. Worüber wir heute hier reden, ist eine Straftat, aber ich bin in der Lage zu unterscheiden. Es müssen aber Taten folgen." Und der Staatsanwalt fügte in Richtung der Angeklagten hinzu: "Bei ihnen haben sich eher kleinere Beträge aufgestaut, so dass ein Kartenhaus zusammengebrochen ist. Das ist ja schon was, wenn sie ein Jahr ersatzweise absitzen."

(sng)
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