Wermelskirchen Diebstahl - wichtiger Zeuge wird polizeilich vorgeführt

Wermelskirchen · Eine kurze Verhandlung, aber ein langer Prozess: Derart ging der Verfahrenstag im Amtsgericht gegen einen 34-Jährigen rasch zu Ende. Er war angeklagt, zusammen mit einem gesondert verfolgten Komplizen ein Kleinkraftrad gestohlen zu haben.

Das wertete die Staatsanwaltschaft als einen gemeinschaftlichen Diebstahl in einem besonderes schweren Fall, weil die beiden mittels Schraubendreher das am Motorrad befestigte Lenkradschloss entfernt hatten. Also keine spontane Handlung, sondern ein durchaus überlegtes Unterfangen.

Es war bereits der zweite Verhandlungstag. Diesmal war auch der Komplize des Angeklagten als Zeuge geladen worden. Zu seinen eigenen Personalien konnte der Angeklagte noch mittels Übersetzerin - er ist Pole und besucht seine in Wermelskirchen lebende Mutter für eine kurze Zeit aufgrund ihrer Krankheit - etwas aussagen, zur Tat an sich nicht. "Er weiß von dieser Tat überhaupt nichts", sagte sein Anwalt. Deswegen könne er darüber auch keine Angaben machen. Die Richterin nickte, schaute in die Runde und sagte: "Wir brauchen hierfür unbedingt den zweiten Mann." Dieser war trotz Vorladung nicht erschienen. Der Staatsanwalt sah es genau so. Die Richterin vertagte die Verhandlung auf einen neuen Termin und ordnete die polizeiliche Vorführung des nicht erschienenen Zeugen an.

Überraschten Unwillen zeigte der Geschädigte aus Wermelskirchen, als er von dieser Vertagung erfuhr. "Ich habe das Motorrad wieder, auch das Lenkradschloss habe ich gefunden - mir ist kein Schaden entstanden." "Darum geht es nicht", belehrte ihn die Richterin. "Sie werden erneut geladen - und sie müssen hier erscheinen." Kopfschüttelnd verließ der Mann den Gerichtssaal. Laut Aussage des Verteidigers soll er sich bereits beim Betreten des Gerichtsgebäudes mit dem diensthabenden Justizbeamten "angelegt haben."

(bege)
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