Wermelskirchen Dieser Entwurf birgt politischen Zündstoff
Wermelskirchen · Zehn Investorenpläne für den Loches-Platz liegen vor. Zwei Gutachter haben sie bewertet und ein Ranking erstellt. Dabei fiel ein Entwurf durch - obwohl der Investor die Optimierungsvorschläge der Verwaltung in seine Pläne aufnahm.
In den Fokus der Diskussion um die Bewertung von Investorenplänen für den Loches-Platz rückt mehr und mehr ein Entwurf, der bereits vor dem Start des offiziellen Verfahrens den Fraktionen bekannt gewesen sein soll und dabei nach Informationen der Bergischen Morgenpost schon für anerkennende Worte in dieser nichtöffentlichen Runde gesorgt hatte. Doch dieser später im Verfahren nach Rücksprache mit der Verwaltung optimierte Entwurf fand dann nicht das Wohlwollen der beiden Gutachter und fiel mit Rang acht letztlich durch. FDP und WNKUWG sprechen jetzt von Verfahrensmängeln (BM berichtete).
Der ursprüngliche Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt und hiermit veröffentlicht wird, sieht einen großen Lebensmittelbereich quasi im "Tiefparterre" unter der heutigen Ebene des Loches-Platzes vor - mit möglicher, ebenerdiger Zufahrt zu einem Parkhaus von der Dellmannstraße (B 51) aus. Das würde sicher den innerstädtischen Verkehr auf Eich und Brückenweg entlasten. So etwas kann aber nicht die örtliche Politik genehmigen, sondern nur der Landesbetrieb Straßen NRW. Eine kleinteilige Randbebauung des Loches-Platzes, wie es dieser Investorenplan vorsah, ließe eine Kirmes zu. Andere Entwürfe, die auf einem Ranking weit vor diesem bislang mehr oder weniger abgehängten Entwurf stehen sollen, sind gerade in der Frage der Kirmes-Möglichkeiten durchgefallen.
Die Mehrheit im Stadtrat - CDU, SPD, Bürgerforum und Grüne - sind sich einig, am bisherigen Verfahren festzuhalten. Das erklärten sie gegenüber unserer Redaktion. FDP und WNKUWG fordern eine Nachbesserung - vor allem, was die Bewertung angeht. Zumal nach Darstellung der FDP die mit der Stadtverwaltung abgesprochenen Verbesserungen des hier veröffentlichten Entwurfes nachteilig von den Gutachtern ausgelegt wurde. "Da hat es wohl keine Absprache zwischen Verwaltung und Gutachter gegeben", kritisierte zuletzt der liberale Fraktionsvorsitzende Heinz Jürgen Manderla.
Wie geht es nun weiter? Den Bewerbern wurde im Juli 2015 mitgeteilt, dass die "Markterkundung" ohne rechtliche Bindung sei. Sie könne jederzeit modifiziert, geändert oder beendet werden. Ebenso könnten die Grundstücke auch außerhalb des Verfahren veräußert werden. Am 14. September vorigen Jahres beschloss der Fachausschuss nach der Sichtung der ersten Entwürfe, das begonnene Auswahlverfahren mit einer Bewertungsmatrix fortzusetzen. Im Protokoll dieser Sitzung heißt es: "Der Ausschuss kann dann entscheiden, ob er der Bewertung des Verfahrens folgt oder ob an einzelnen Stellen eine abweichende Bewertung vorgenommen werden soll." Letztlich können damit die Politiker jederzeit das Verfahren beenden. Das bestätigte Stadtsprecher Jürgen Scholz: "Das Vergabeverfahren kann weiterhin in eine Direktvergabe an einen Investor geändert werden. Das ist aber politisch nicht gewünscht."
Auf die Frage der WNKUWG-Fraktion, ob die Stadt einem Investor einen notariellen Kaufvertragsentwurf zugesandt habe, antwortete Scholz: "Im Parallelverfahren war der Entwurf des Kaufvertrages notwendiger Bestandteil." Details dazu nannte der Stadtsprecher auch auf Rückfrage unserer Redaktion nicht.