Wermelskirchen Durfte Jägerin überhaupt Waffen besitzen?

Wermelskirchen · In Wermelskirchen soll eine 45-jährige Mieterin den Eigentümer ihrer Wohnung (62) und dessen Lebensgefährtin (47) getötet haben. Womöglich ist die Frau nicht oder nur vermindert schuldfähig. Geklärt werden muss, ob sie angesichts ihrer psychischen Probleme überhaupt eine Waffenbesitzkarte haben durfte.

Wermelskirchen-Polhausen: Jägerin erschießt Paar in Wohnung
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Wermelskirchen: Jägerin (45) erschießt Paar in Wohnung

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Die Nachbarn werden von Schussgeräuschen aufgeschreckt. Es ist 21.40 Uhr am Freitag in einer Siedlung der Wermelskirchener Ortschaft Polhausen, die in unmittelbarer Nähe zur Autobahnauffahrt der A1 liegt. Die Anwohner denken zunächst, dass Jugendliche Böller gezündet haben. Kurz darauf stellt sich heraus, dass mindestens zwei Schüsse gefallen sind. Die Polizei entdeckt in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses zwei Leichen. Es handelt sich um den 62 Jahre alten Eigentümer und seine 47-jährige Lebensgefährtin.

Dringend tatverdächtig ist eine 45 Jahre alte Mieterin, der die Zwangsräumung gedroht haben soll. Die Polizei nahm die Frau in ihrem Appartement fest. In der Einliegerwohnung stellten sie in einem Tresor Waffen sicher. Die Frau sei als Jägerin im Besitz mehrerer Lang- und Kurzwaffen, sagte eine Polizeisprecher. Im Ort geht man davon aus, dass es sich um eine regional bekannte Künstlerin handelt, die in dem Haus auch ihr Atelier hatte. Das wollten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht kommentieren.

Eine Freundin der mutmaßlichen Täterin alarmierte die Polizei: "Ich habe zwei Menschen getötet", soll die 45-Jährige ihr am Telefon gebeichtet haben. Kurz nach Mitternacht wurde die Frau in ihrer Wohnung angetroffen. Bei der Durchsuchung der darüber liegenden Wohnung fanden die Polizisten einen Mann und eine Frau tot auf - das Vermieterpaar. Bei der Obduktion der Leichen wurde festgestellt, dass die Opfer an den Folgen von Schussverletzungen gestorben waren. Das Motiv ist nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft noch unklar. Ermittelt wird wegen Totschlags in zwei Fällen. Beim Amtsgericht wurde Antrag auf einstweilige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gestellt. Möglicherweise sei die Frau "nicht oder nur vermindert schuldfähig", sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Sie hatte offenbar erhebliche psychische Probleme. Ein Haftrichter ordnete ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus an.

In der Vergangenheit sei es in dem Haus schon häufiger zu Auseinandersetzungen gekommen, berichten Anwohner. "Aber die Frau wollte trotz Kündigung nicht ausziehen. Dass sie jetzt wohl so auf die Räumungsklage reagierte, hätte aber sicherlich niemand gedacht", erzählt ein Mann am nächsten Tag im Dorfladen. "Alle, die heute Morgen hier waren, konnten es nicht glauben", sagt Karla vom Stein, Besitzerin des Lebensmittelladens. "Es ist erschreckend, wenn so etwas hier vor der eigenen Haustür passiert", sagt sie. Auch der Leiter des Wermelskirchener Hegerings, Norbert Drekopf, zeigte sich schockiert. Er hatte noch bis zuletzt für die gesamte Jägerschaft gehofft, "dass es sich bei der Tatverdächtigen nicht um eine Jägerin handelt", sagt er und fügt an: "Menschen, die einen Jagdschein und daraufhin eine Waffenbesitzkarte erhalten, werden genau geprüft."

Der Besitz von Schusswaffen ist in kaum einem anderen Land so eng reglementiert wie in Deutschland. Wer einen Jagdschein hat, darf auch Schusswaffen besitzen - und zwar gleich mehrere. Das Gesetz erlaubt, Langwaffen in unbeschränkter Anzahl zu haben. Darunter versteht man sowohl Gewehre als auch Flinten. Zusätzlich zu den Langwaffen darf ein Jäger zwei Kurzwaffen sein Eigen nennen. Damit sind Pistolen oder Revolver gemeint. Diese Waffen nutzen manche Jäger für den sogenannten Fangschuss: Ist das Wild nicht tödlich getroffen, tötet man es mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe durch einen weiteren Schuss.

Alle diese Waffen sind beim Jäger per Gesetz in einem Tresor zu lagern, der strengen Normen entsprechen muss. Waffen und Munition müssen darin in unterschiedlichen Fächern getrennt sein. Niemand, außer dem Jäger selbst, darf darauf zugreifen können. Die Behörden sind ermächtigt, diese Waffenschränke ohne vorherige Ankündigung zu kontrollieren - und tun das bisweilen auch. Werden dabei Verstöße entdeckt, droht der Entzug des Jagdscheins. Der Kauf einer Waffe ohne Waffenbesitzkarte (WBK) und Jagdschein ist nicht möglich.

Sämtliche Waffen sind in der WBK und über die Polizei registriert. Der Neukauf einer Waffe, die Weitergabe an (berechtigte) Dritte oder gar der Verlust muss unverzüglich angezeigt und dokumentiert werden. Versäumt man das, drohen empfindliche Geldstrafen und der Verlust des Jagdscheins.

Geklärt werden muss nun auch noch, ob die Frau aufgrund ihrer psychischen Probleme überhaupt eine Waffenbesitzkarte haben durfte.

(RP)
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