Wermelskirchen Ehemaliges Paar streitet vor Gericht

Wermelskirchen · Häusliche Gewalt - der Angeklagte zieht seinen Einspruch zurück.

Vor Beginn der Verhandlung gegen einen 50-jährigen Familienvater vor dem Amtsgericht am Brückenweg stand der Wachtmeister schon parat. "Eine reine Vorsichtsmaßnahme", sagte er noch, dann musste der Justizbeamte bereits vor dem Gerichtssaal für Ruhe sorgen. Es war dort laut geworden. Ein ehemaliges Paar aus Wermelskirchen war sich wieder in die Haare geraten.

Im Vorfeld hatte die Frau den Mann beschuldigt, sie mit der flachen Hand geschlagen zu haben. Er aber wollte sie nur festgehalten haben. Der Mann erhielt einen Strafbefehl über 300 Euro . Dagegen legte er jedoch Einspruch ein. Jetzt traf sich das Paar im Amtsgericht wieder.

Nachdem die Ruhe wieder eingekehrt war, konnte die Verhandlung beginnen. Der Angeklagte war sichtlich aufgeregt. Er sprach sehr schnell. "Ich sehe nicht ein, 300 Euro für etwas zu zahlen, das ich nicht getan habe", sagte er. Nach seiner Schilderung war die Frau spätabends betrunken nach Hause gekommen. Sie könne sich nicht kontrollieren, wenn sie Alkohol getrunken habe, sagte der Mann.

Die Frau ging an dem Abend laut den Schilderungen des Angeklagten sofort auf ihn los. Zunächst mit Worten, dann schubste sie ihn. Er habe nur versucht, sie festzuhalten, beschrieb er die häusliche Situation an jenem Abend. Es kam zu einem Gerangel, dann fiel irgendetwas um. Dabei muss seine Frau sich gestoßen haben.

"Ich habe nicht geschlagen", sagte der Mann. "Auch beim Festhalten können Hämatome entstehen", sagte die Richterin und wies auf blauen Stellen am Arm der Frau hin, dokumentiert auf Fotos. Da aber die Frau keine schwerwiegenden Verletzungen aufwies, wurde als erste Maßnahme lediglich ein Strafbefehl erlassen. Nicht zuletzt auch, um dem kranken Sohn des Paares, der bei dem Gerangel zumindest indirekt dabei gewesen war, eine Aussage zu ersparen.

Aufgrund des Einspruchs müsse jetzt wohl der Sohn des Familienvaters aussagen, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Der Angeklagte geriet ins Nachdenken. Das Ganze sei jetzt noch abzuwenden, wenn er den Strafbefehl akzeptiere, belehrte ihn die Richterin. "Nur, wenn ich nicht die Gerichtskosten zahlen muss", sagte der Mann. Und er könne auch nur in Raten zahlen. Damit erklärte sich das Gericht einverstanden. Das Verfahren wird erst dann endgültig abgeschlossen sein, wenn der Mann die 300 Euro vollständig bezahlt hat. Abschließend ermahnte der Rechtsanwalt, der die Interessen der als Nebenklägerin auftretenden Frau vertrat, den Mann unmissverständlich, sich zu beherrschen. Ansonsten sehe man sich vor Gericht wieder. Der Mann nickte.

(bege)
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