Wermelskirchen Eilantrag zum Radverkehr abgelehnt

Wermelskirchen · Das Verwaltungsgericht weist die Forderung Frank Schopphoffs nach einer vorläufigen Öffnung der Telegrafenstraße für den gegenläufigen Radverkehr ab. In der Anfechtungsklage wird nun die Grundsatzfrage geklärt – das kann dauern.

Das Verwaltungsgericht weist die Forderung Frank Schopphoffs nach einer vorläufigen Öffnung der Telegrafenstraße für den gegenläufigen Radverkehr ab. In der Anfechtungsklage wird nun die Grundsatzfrage geklärt — das kann dauern.

Frank Schopphoff hatte die Hoffnung, dass Radfahrer bereits in diesem Sommer wieder entgegen der Einbahnstraße durch die Telegrafenstraße fahren könnten. Doch daraus wird nichts. Das Verwaltungsgericht Köln hat den entsprechenden Eilantrag des Wermelskircheners abgelehnt. Schopphoff hatte darin gefordert, die Telegrafenstraße vorübergehend wieder für den gegenläufigen Radverkehr zu öffnen, bis eine Entscheidung in der allgemeinen Anfechtungsklage, die er eingereicht hat, gefallen ist. Das Gericht habe aber entschieden, den jetzigen Zustand bis auf Weiteres bestehen zu lassen, bis die Grundsatzfrage geklärt sei, teilte Schopphoff mit.

"Es ging hier um einen vorläufigen Rechtsschutz. In einem Hauptsacheverfahren wird das Verwaltungsgericht der Frage, ob Radfahrer ein Recht auf Freigabe von Einbahnstraßen haben, nicht ausweichen können", sagte Roland Huhn, Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Schopphoff war zunächst verunsichert und enttäuscht, da bei der Prüfung des Eilantrags "meine rechtlichen Argumente nicht berücksichtigt wurden. Es ist schade, dass wir nun länger warten müssen, bis wir wissen, woran wir sind", meinte er.

Ein Argument des Gerichts in dem Begründungsschreiben: Das Interesse Schopphoffs an einer für ihn attraktiven und direkten Wegeführung durch die Stadt stehe hinter der im Raum stehenden Unfallgefahr bei gegenläufigem Radverkehr. Dies kann Schopphoff nicht nachvollziehen: "In dem Eilantrag ging es mir nicht nur um eine direkte Routenführung, die Betonung lag auf der Sicherheit. Das wurde in der Begründung nicht berücksichtigt."

Schopphoff betonte, dass diese Entscheidung des Gerichts nicht im Zusammenhang stehe mit der bereits eingereichten Anfechtungsklage. "Über die Grundsatzfrage, ob Radfahrer das Recht auf Nutzung von Einbahnstraßen haben, wird noch verhandelt." Bis eine Entscheidung fällt, kann es aber dauern — "mindestens neun Monate, oft auch länger als ein Jahr", berichtete Schopphoff. So lange bleibt es nun dabei, dass die Radfahrer in West-Ost-Richtung durch die Innenstadt die Alternativrouten (Kölner Straße/Brückenweg) nutzen.

Der ADFC bittet Schopphoff, jetzt nicht den Mut zu verlieren, schließlich sei dies bislang nur ein Zwischenergebnis, der Ausgang des Hauptverfahrens sei völlig offen. Der Fahrrad-Club sicherte dem Wermelskirchener Rechtsunterstützung zu. "Ich vertraue meinen Juristen", sagte Schopphoff, der dankbar ist, dass ihn viele Wermelskirchener Bürger nicht nur moralisch sondern auch finanziell unterstützen, um die Kosten für das Gerichtsverfahren zu stemmen.

(RP)
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